Die Signale der Deutschen Bundesbahn
Signalbuch (SB) DS 301 - gültig vom 15. Dezember 1959
 
Allgemeines

Die Signale

Künftig wegfallende Signale

Änderungen seit Inkrafttreten

Auf folgender Seite wird die Dienstvorschrift DS 301 (Signalbuch) der Deutschen Bundesbahn mit Inkrafttreten zum 15. Dezember 1959 vorgestellt. Es sind die in der nachfolgenden Zeit erschienenen Bekanntgaben eingearbeit worden. Bei den Signalen, die zwischenzeitlich aufgehoben und/oder geändert worden sind, sind die entsprechenden Zeiträume der Gültigkeit angegeben.
Die abgebildeten Signale sind im annähernden Maßstab dargestellt, wo die Übersichtlichleit nicht gewährleistet werden konnte, wurde darauf verzichtet.



   Eisenbahn-Signalordnung (ESO) und Ausführungsbestimmungen (AB)

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (Bundesgesetzblatt I S. 225) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens vom 28. September 1955 (Bundesgesetzblatt I S. 654) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

Die in dieser Verordnung als Anlage beigefügte Eisenbahn-Signalordnung 1959 (ESO 1959) tritt an die Stelle der Eisenbahn-Signalordnung (ESO) in der Fassung der Verordnung vom 28. Dezember 1934 (Reichsgesetzblatt 1935 II S. 67), 18. März 1941 (Reichsgesetzblatt II S. 77) und 26. Juli 1957 (Bundesgesetzblatt II S. 1269) und der vereinfachten Eisenbahn-Signalordnung (vESO) in der Fassung der Verordnungen vom 15. März 1943 (Reichsgesetzblatt II S. 97) und 26. Juli 1957 (Bundesgesetzblatt II S. 1269).

Diese Verordnung wird mittells Verfügung 31.312 Baos 312 vom 8. Oktober 1959 durch den Vorstand der Deutschen Bundesbahn eingeführt und tritt zum 15. Dezember 1959 in Kraft.

Signale, die den Vorschriften dieser Verordnung nicht entsprechen, sind, soweit sie zu Verwechslungen Anlass geben können, bis zum 15. Dezember 1959, im übrigen bis spätestens 1. Februar 1960 zu ändern.



Allgemeines
     Geltungsbereich und Zuständigkeiten

  • Die Eisenbahn-Signalordnung (ESO 1959) gilt für die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die Signale der ESO müssen mindestens in dem Umfang angewandt werden, den die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) und ihre Sonderformen vorschreiben.
  • Abweichungen von der ESO können im Einzelfall zulassen
    a) der Bundesminister für Verkehr (BMV) für die Deutsche Bundesbahn (DB),
    b) die zuständigen obersten Landesverkehrsbehörden für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE). Der Bundesminister für Verkehr ist rechtzeitig vor Zulassung von Abweichungen zu unterrichten.
  • Von der ESO abweichende Signale mit vorübergehender Gültigkeit kann bei der Deutschen Bundesbahn der Vorstand, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen die zuständige oberste Landesverkehrsbehörde, genehmigen. Der Bundesminister für Verkehr ist hierüber rechtzeitig vor Einführung der Signale zu unterrichten.
  • Anweisungen zur Durchführung der ESO können bei der Deutschen Bundesbahn vom Vorstand, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen von der obersten Landesverkehrsbehörde erlassen werden. Die Anweisungen und ihre Änderungen sind dem Bundesminister für Verkehr rechtzeitig vor Inkrafttreten zur Kenntnis zu geben.
     

     Begriffsbestimmungen

  • Die Signale der ESO dürfen nur in den vorgeschriebenen Formen, Farben und Klangarten und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
    Signale, die zeitweilig betrieblich abgeschaltet sind, zeigen an Stelle der sonst vorgesehenen Signalbilder ein weißes Licht (Kennlicht). Bei den NE kann darauf verzichtet werden.
  • Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend. Die Abbildungen dienen zur Erläuterung.
    In der Signalbeschreibung sind die Bezeichnungen rechts und links im Sinne der Fahrrichtung zu verstehen.
  • Die Nachtzeichen der Formsignale sind mit dem Eintritt der Dämmerung bis zum Eintritt voller Tageshelle anzuwenden. Bei unsichtigem Wetter sind die Nachtzeichen in jedem Fall so lange anzuwenden, bis die Tageszeichen auf eine Entfernung von 100 m zweifelsfrei zu erkennen sind.
    Die Bundesbahndirektionen setzen hiernach Mindestbeleuchtungszeiten fest.
  • Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich.
    Die Mastschilder sind
      a) weiß-rot-weiß, wenn bei gestörtem Signal Züge nur auf schriftlichen Befehl des Fahrdienstleiters oder auf Ersatzsignal, Rangierabteilungen nur auf mündlichen Auftrag des für das Signal zuständigen Wärters weiterfahren dürfen,
      b) weiß-gelb-weiß-gelb-weiß, wenn Züge auf Weisung des Zugführers auf Sicht weiterfahren dürfen, obwohl das Signal gestört ist oder Rotlicht zeigt und eine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter nicht möglich ist.
    Ein ungültiges Signal ist durch ein weißes Kreuz mit schwarzem Rand gekennzeichnet oder es ist verdeckt. Ungültige Signale sind nicht beleuchtet.


Die Signale

Hp
Haupstsignale
Vr
Vorsignale
Sv Haupt- und
Vorsignalverbindungen
Mastschilder und Sonderzeichen
Zs
Zusatzsignale
Ts
Schiebedienstsignale
Lf
Langsamfahrsignale
Sh
Schutzsignale
Ra
Rangiersignale
Wn
Weichensignale
Zp Signale
für das Zugpersonal
El
Fahrleitungssignale
Zg
Signale an Zügen
Fz
Signale an Fahrzeugen
Lt
Läutesignale
Ro
Rottenwarnsignale
Ne
Nebensignale
Signale
für Bahnübergänge

Sk Signalkombinationen auf der Teststrecke Augsburg - Donauwörth


  Hauptsignale Hp
 

Hauptsignale zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt befahren werden darf. Die Hauptsignale »Hp 0«, »Hp 1« und »Hp 2« gelten nur für Zugfahrten, aber nicht für Rangierfahrten.

Die Signale sind entweder Formsignale und zeigen ein oder zwei Flügel als Tageszeichen und ebenso viele Lichter als Nachtzeichen, oder sie sind Lichtsignale mit ein oder zwei Lichtern als Tages- und Nachtzeichen.

Das Hauptsignal »Hp 00« gilt für Zug- und Rangierfahrten. Es ist ein Lichtsignal und vereinigt in einem Signalschirm das Hauptsignal »Hp 0« und das Schutzsignal »Sh 0«.

Hauptsignale werden verwendet als
    Einfahrsignale,
    Ausfahrsignale,
    Zwischensignale,
    Blocksignale,
    Deckungssignale vor Gefahrpanklen.

a)  Die Nachtzeichen der Formsignale müssen in der Regel so lange leuchten, wie Züge der betreffenden Fahrrichtung verkehren. Das Betriebsamt kann für Bahnhöfe ohne ständigen Rangierdienst im Bahnhofsbuch zulasssen, dass bei Ausfahr- und Zwischensignalen auf die Anwendung der der Na
chtzeichen verzichtet wird, solange die zugehörigen Gleise nicht befahren werden.
Signale, die eine Gruppe bilden, müssen jedoch gleichzeitig leuchten. Die Nachtzeichen mehrflügliger Formsignale dürfen nur gleichzeitig gelöscht werden.

b)  Wo bei Anwendung der Nachtzeichen die Signalstellung der Formsignale und das Leuchten der Signalbilder auch von hinten erkennbar sein sollen, zeigen die rotleuchtenden und die abgeblendeten Laternen nach hinten mattweißes, volles Licht, die grün- oder gelbleuchtenden Laternen mattweißes Sternenlicht.

Die Signale befinden sich in der Regel rechts neben oder über dem Gleis, zu dem sie gehören. Ausnahmen sind
  a) im Regelbetrieb im "Anhang zu den Fahrdienstvorschriften und zum Signalbuch (AzFV)",
  b) bei Bauzuständen in der "Übersicht der vorübergehend eingerichteten Langsamfahrstellen und sonstigen Besonderheiten (La)" oder in einer betrieblichen Anweisung bekanntgegeben. Wegen ihrer Kennzeichnung durch Schachbrettafel siehe Signal »Ne 4«.

Ein Lichthauptsignal kann mit einem Lichtvorsignal für ein folgendes Hauptsignal an einem Signalträger vereinigt sein. Das Hauptsignal befindet sich dann über dem Vorsignal. Wenn mehrere solcher Signale einander folgen, stehen sie in festgelegten Abständen. Der Abstand zwischen ihnen beträgt in der Regel 1000 bis 1300 m.

In Ausnahmefällen kann der Abstand kürzer als 1000 oder länger als 1300 m sein. Ist er kürzer als 950 m, sind die Vorsignale durch ein weißes Zusatzlicht ergänzt. Das Signalbild »Hp 1« braucht dann nicht gezeigt zu werden.

Auf den von der Bundesbahndirektion bestimmten Bahnhöfen wird dem örtlichen Personal die Fahrtstellung der Hauptsignale durch Fahrtanzeiger mil der Bedeutung "Das zugehörige Hauptsignal zeigt "Fahrt" oder "Langsam fahrt" angezeigt.


             
Signal Hp 0 - Zughalt

Formsignal

Ein weißer, rotumrandeter Signalflügel, bei zweiflügeligen Signalen der obere, zeigt waagerecht nach rechts.

Bei Dunkelheit und Lichtsignal
Ein rotes Licht.

Wo am Signal »Hp 0« auf mündlichen Auftrag des Fahrdienstleiters oder Aufsichtsbeamten vorbeigefahren werden darf, ist dies am Signalmast durch eine weiße, rotumrandete Tafel mit rotem »M« kenntlich.



Hp 00 - Zughalt und Rangierverbot (gültig bis 08.11.1995)
Das Signal (Haupt- / Sperrsignal) entspricht den Signalen »Hp 0« und »Sh 0«.


Bei Aufhebung des Fahrverbots für Rangierabteilungen erscheinen die Signalbilder »Hp 0« und »Sh 1«. Es gelten die Ausführungsbestimmungen für diese Signale.

Lichtsignal
Zwei rote Lichter waagerecht nebeneinander.



             
Signal Hp 1 - Fahrt
Das Signal erlaubt die Anwendung der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit, sofern sie nicht durch andere Signale oder besondere Anordnungen eingeschränkt ist.


Formsignal
Ein weißer, rotumrandeter Signalflügel, bei zweiflügeligen Signalen der obere, zeigt schräg nach rechts aufwärts.


Bei Dunkelheit und Lichtsignal
Ein grünes Licht.



Rückseite                        

Signal Hp 2 - Langsamfahrt
Das Signal schreibt eine Geschwindigkeit auf 40 km/h vor, wenn nicht eine abweichende Geschwindigkeitsgrenze im Fahrplan oder im AzFV bekanntgegeben ist oder durch andere Signale angezeigt wird. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt vom Hauptsignal ab für den anschließenden Weichenbereich.

Formsignal
Ein weißer, rotumrandeter Signalflügel, bei zweiflügeligen Signalen der obere, zeigt schräg nach rechts aufwärts.


Bei Dunkelheit und Lichtsignal
Ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht.

                


  Vorsignale Vr
 

Vorsignale kündigen an, welches Signalbild das zugehörige Hauptsignal zeigt oder daß ein Signal »Sh 2« zu erwarten ist.

Die Wahrnehmung der Stellung des Vorsignals entbindet den Triebfahrzeugführer nicht von der Beobachtung des Hauptsignals.

Die Vorsignale sind entweder ortsfeste Form- oder Lichtsignale oder Wärtersignale.
Die Vorsignale stehen in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem zugehörigen Signal. Stehen sie in einem kürzeren Abstand, so wird dies besonders angezeigt. Der Bremsweg jeder Strecke ist bei der DB im AzFrJ angegeben.
Die Signale befinden sich rechts neben oder über dem Gleis, zu dem sie gehören.

Vorsignale zu ortsfesten Signalen werden durch Vorsignaltafeln gekennzeichnet.

Die ortsfesten Formvorsignale zeigen in der Regel eine um eine waagerechte Achse klappbare gelbe runde Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand, unter der sich zur Ankündigung des Signals »Hp 2« ein beweglicher gelber, schwarzgerahmter, pfeilförmiger Flügel mit weißem Rand befinden kann. Als Nachtzeichen sind zwei nach rechts steigende Lichter sichtbar.

Bei den über dem Gleis angebrachten Formvorsignalen befindet sich der Flügel über der Scheibe.
Wo bei Formvorsignalen das Leuchten der Signallaternen auch von hinten erkennbar sein soll, ist für jede Laterne ein mattweißes Licht sichtbar.
Die Nachtzeichen der Formvorsignale müssen so lange leuchten, wie die der zugehörigen Haupt- oder Schutzsignale.

Die Lichtvorsignale zeigen zwei nach rechts steigende Lichter.
Lichtsignale in Tunneln können rechts vom Gleis durch besondere Signale mit gleichen Lichtern ergänzt sein, die quer zum Gleis leuchten.

Wegen der Vereinigung eines Lichtvorsignals mit einem Lichthauptsignal an einem Signalträger s. ESO (13).
Lichtvorsigwale am Standort von Lichthauptsignalen sind dunkel, wenn sie für die eingestellte Fahrstraße nicht gelten oder das Hauptsignal »Hp 0« oder »Hp 00« zeigt.

Die Wärtervorsignale zeigen die senkrechte, runde Scheibe wie bei ortsfesten Formvorsignalen, jedoch unbeweglich und ohne Flügel, bei Nacht zwei gelbe nach rechts steigende Lichter.
Das Wärtervorsignal steht in der Regel unmittelbar rechts, bei Platzmangel links vom Gleis. Wo auf mehrgleisiger Strecke ein links stehendes Signal die Fahrt auf dem Nachbargleis beirren würde, ist auf das Signal zu verzichten und der Zug von der Aufstellung eines Haltsignals zu verständigen.


                
Signal Vr 0 - Zughalt erwarten

Formsignal
Eine runde, orange Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand steht senkrecht. Ist ein Flügel vorhanden (gleiche Farbanordnung wie die Scheibe), zeigt dieser mit der Spitze senkrecht nach unten.


Bei Dunkelheit und Lichtsignal
Zwei gelbe Lichter nach rechts steigend.



                
Signal Vr 1 - Fahrt erwarten

Formsignal

Eine runde, orange Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand liegt waagerecht. Ist ein Flügel vorhanden (gleiche Farbanordnung wie die Scheibe), zeigt dieser mit der Spitze senkrecht nach unten.


Bei Dunkelheit und Lichtsignal
Zwei grüne Lichter nach rechts steigend.

Das Vorsignal zum Brückendeckungssignal ist bei aufgehobenem Haltauftrag betrieblich abgeschaltet. Die runde Scheibe liegt dabei waagerecht.



          
Signal Vr 2 - Langsamfahrt erwarten

Formsignal
Eine runde, orange Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand steht senkrecht, der Flügel (gleiche Farbanordnung wie die Scheibe), zeigt mit der Spitze nach rechts abwärts.

Bei Dunkelheit und Lichtsignal
Ein gelbes und nach rechts steigend ein grünes Licht.



Vorsignalwiederholer
Wo die Sicht zwischen Vorsignal und Hauptsignal behindert ist, kann das Vorsignal als Lichtvorsignal wiederholt sein (Vorsignalwiederholer).

Lichtvorsignale, die in kürzerem Abstand als dem Bremsweg der Strecke vor dem zugehörigen Signal stehen, sind durch ein weißes Zusatzlicht über dem linken Signallicht etwa in Höhe des rechten Signallichtes kenntlich. Das gleiche Bild zeigt auch der Vorsignalwiederholer, der jedoch nicht mit Vorsignaltafel und Vorsignalbaken ausgerüstet ist.




  Haupt- und Vorsignalverbindungen Sv
 

Haupt- und Vorsignalverbindungen sind nur bei Stadtschnellbahnen auf eigenem Bahnkörper (S-Bahnen) vorhanden. Eine Haupt- und Vorsignalverbindung ist ein Lichtsignal besonderer Art, das Haupt- und Vorsignal auf einem Signalschirm nebeneinander vereinigt. Die linken Lichter entsprechen den Hauptsignalbildern »Hp 0«, »Hp 1« oder »Hp 2« und geben an, ob der anschließende Gleisabschnitt von einem Zug befahren werden darf. Die rechten Lichter entsprechen den Vorsignalbildern »Vr 0«, »Vr 1« oder »Vr 2« zu dem am nächsten Sv-Signal leuchtenden Hauptsignalbild.

Die Signale können sich rechts oder links neben oder über dem Gleis befinden.


        
Signal Sv 0 - Zughalt !  Weiterfahrt auf Sicht
Der Zug hat am Signal zu halten; er darf auf mündlichen Auftrag des Zugführers weiterfahren. Die Vorsichtsmaßnahmen für die Weiterfahrt bestimmt die Bundesbahndirektion.
Bestimmte Signale können an Stelle des Signals »Sv 0« das Hauptsignal »Hp 0« zeigen.

Lichtsignal
Zwei gelbe Lichter waagerecht nebeneinander.



Signal Sv 1 - Fahrt !  Fahrt erwarten

Lichtsignal
Zwei grüne Lichter waagerecht nebeneinander.



Signal Sv 2 - Fahrt !  Halt erwarten

Lichtsignal
Ein grünes Licht, rechts daneben in gleicher Höhe ein gelbes Licht.



Signal Sv 3 - Fahrt !  Langsamfahrt erwarten

Lichtsignal
Links ein grünes Licht, rechts daneben in gleicher Höhe ein grünes und darunter ein gelbes Licht.



Signal Sv 4 - Langsamfahrt !  Fahrt erwarten

Lichtsignal
Links ein grünes Licht und senkrecht darunter ein gelbes Licht; rechts in Höhe des obereren linken Lichtes ein grünes Licht.



Signal Sv 5 - Langsamfahrt !  Langsamfahrt erwarten

Lichtsignal
Links ein grünes Licht und senkrecht darunter ein gelbes Licht; rechts daneben in gleicher Höhe die gleichen Lichter.



Signal Sv 6 - Langsamfahrt !  Halt erwarten

Lichtsignal
Links ein grünes Licht und senkrecht darunter ein gelbes Licht; rechts Höhe des oberen linken Lichtes ein gelbes Licht.



            
Zusatzpfeil (Bremspfeil)

Sv-Signale, die in einem um mehr als 5% verkürzten Abstand als dem erforderlichen Bremsweg vor dem folgenden Signal stehen, sind im oberen Teil des Signalschirmes durch einen weißleuchtenden nach unten zeigenden Pfeil über den Signalbildern kenntlich.


  Mastschilder und Sonderzeichen
 

Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich. Die Mastschilder können rückstrahlend sein, die Größe und Proportionen der Schilder können sich erheblich unterscheiden.

Sonderzeichen sind Signale, die keine eigene Bezeichnung haben und nicht im Signalbuch stehen. Hier sind alle übrigen Zeichen, Tafeln und Signale zusammengefaßt, die fahrdienstlich von Bedeutung sind, im offiziellen Regelwerk der Deutschen Bundesbahn nicht als »Signalbegriff« geführt werden.


     
Mastschilder

sind weiß-rot-weiß, wenn bei gestörtem Signal Züge nur auf schriftlichen Befehl des Fahrdienstleiters oder auf Ersatzsignal, Rangierabteilungen nur auf mündlichen Auftrag des für das Signal zuständigen Wärters weiterfahren dürfen.



sind weiß-gelb-weiß-gelb-weiß, wenn Züge auf Weisung des Zugführers auf Sicht weiterfahren dürfen, obwohl das Signal gestört ist oder Rotlicht zeigt und eine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter nicht möglich ist.



sind im Bereich der S-Bahn Hamburg weiß-schwarz-weiß-schwarz-weiß, wenn Züge nach dem Anhalten mit mündlichen Auftrag des Zugführers - ohne Verständigung des Fahrdienstleiters - auf Sicht weiterfahren dürfen, obwohl das Signal gestört ist oder Rotlicht zeigt.



sind schwarz-weiß schräg gestreift und sind an Blinklicht-Überwachungssignalen angebracht.



M-Tafel

Wo am Signal »Hp 0« auf mündlichen Auftrag des Fahrdienstleiters oder Aufsichtsbeamten vorbeigefahren werden darf, ist dies am Signalmast durch eine weiße, rotumrandete Tafel mit rotem »M« kenntlich.



   
Zuordnungstafel

Ein schwarzes, liegendes Rechteck mit weißem Dreieck. Das durch die Zuordnungstafel gekennzeichnete Signal gilt für das Gleis, auf das die Spitze des Dreiecks weist. Das weiße Dreieck ist rückstrahlend ausgeführt.



             
Ungültigkeitskreuz

Ein ungültiges Signal ist durch ein weißes Kreuz mit schwarzem Rand gekennzeichnet oder es ist verdeckt. Ungültige Signale sind nicht beleuchtet.

Bei mehreren Signalschirmen an einem Signalträger bleiben die Signale nicht ausgekreuzter oder nicht verdeckter Signalschirme gültig.



Hektometertafeln

Hektometertafeln sind weiße, schwarzumrandete Rechtecktafeln mit zwei übereinanderstehenden, schwarzen Kennziffern oder Kilometersteine mit zwei übereinanderstehenden, eingemeißelten Kennziffern.

Sie stehen alle 200 Meter in beiden Fahrtrichtungen am Bahndamm in Fahrtrichtung rechts und zeigen dem Tf, wo er sich gerade mit seinem Fahrzeug auf der Strecke befindet.Die obere Zahl gibt die Vorkommastellen an; die Ziffer darunter gibt die erste Nachkommastelle der Kilometierung an. Auf Strecken mit Gleiswechselbetrieb, also planmäßigem Linksverkehr, sind die Tafeln links und rechts am Gleis aufgestellt, jeweils in beide Richtungen. Auch in Weichenfeldern stehen die Tafeln schon mal links. Auf Nebenstrecken werden die Tafeln nur alle 500 Meter aufgestellt.




Fernsprecher

Eine weiße, schwarzumrandete, rechteckicke Tafel mit einem schwarzem »F«.

Sie ist meist in unmittelbarer Nähe vor einem Hauptsignal aufgestellt bzw. angebracht.



  Signalkombinationen Sk
 

Mit Erlass des Bundesverkehrsministers am 14.02.1977 wurden die Signalkombinationen (Sk-Signale) auf der Strecke Augsburg - Donauwörth zugelassen. Diese Sk-Signale zeigen neben den Signalen »Hp 0« bzw. »Hp 00« nur die aus einem Licht bestehenden Signalbilder und sind bis zum heutigen Tage noch im Betrieb.
Dabei kann mit einem Signalbild eine Haupt- und Vorsignalinformation für mehrere Schreckenabschnitte gegeben werden (Mehrabschnittsignalisierung).
Sk-Signale werden als Einfahr-, Ausfahr-, Zwischen-, Block- und Vorsignale verwendet.
Hauptsignale werden durch ein rotes, Vorsignale durch ein gelbes Mastschild,
kombinierte Haupt- / Vorsignale werden durch ein rotes und darunter ein gelbes rückstrahlendes Mastschild gekennzeichnet.


                       
Signal Hp 0 bzw. Hp 00
Zughalt


Lichtsignal
Ein rotes Licht bedeutet am

Hauptsignal
Zughalt bzw. Zughalt mit Rangierverbot



                        

Signal Sk 1
Fahrt bzw. Fahrt erwarten


Lichtsignal
Ein grünes Licht bedeutet am

Hauptsignal
Fahrt

Vorsignal
Fahrt erwarten




                        

Signal Sk 2
Zughalt erwarten


Lichtsignal
Ein gelbes Licht bedeutet am

Hauptsignal
Fahrt - Zughalt erwarten

Vorsignal
Zughalt erwarten

Sk-Haupstsignale und Sk-Haupt-/Vorsignale haben hohe rechteckige Signalschirme. Vorsignale und Vorsignalwiederholer haben am Gleis Augsburg - Donauwörth ebenfalls rechteckige Signalschirme, während am Gleis Dönauwörth - Augsburg Vorsignale mit rundem Signalschirm zur Anwendung gekommen sind.



  Zusatzsignale Zs
 

Zusatzsignale ersetzen einen schriftlichen Befehl zur Vorbeifahrt an Hauptsignalen oder ergänzen die durch Signale erteilten Fahraufträge.
Ortsfeste Zusatzsignale erscheinen in der Regel am Signalmast von Hauptsignalen.
Sie können durch Voranzeiger angekündigt werden.


Signal Zs 1 - Ersatzsignal
Am Signal Hp 0, Hp 00 oder am gestörten Hauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren
.

Drei weiße Lichter in Form eines »A«.



Signal Zs 2 - Richtungsanzeiger
Die Fahrstraße führt in die angezeigte Richtung.


Lichtsignal
Eine weißleuchtender Buchstabe.

Der Richtungsanzeiger gibt in der Regel durch den Anfangsbuchstaben des nächsten größeren Knotenbahnhofs an, für welche Fahrrichtung das Hauptsignal auf Fahrt steht.




Signal Zs 2v - Richtungsvoranzeiger
Richtungsanzeiger (Zs 2) erwarten.


Lichtsignal
Eine gelbleuchtender Buchstabe.






      
Signal Zs 3 - Geschwindigkeitsanzeiger
Die durch die Kennziffer bzw. Kennzahl angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab im anschließeden Weichenbereich nicht überschritten werden
.

Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der zehnfache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.

Formsignal
Eine weiße Kennziffer bzw. Kennzahl auf dreieckiger schwarzer Tafel mit weißem Rand.
Die Tafel steht in der Regel auf der Spitze; bei beschränkten Raum kann die Spitze nach oben zeigen.

Lichtsignal
Eine weißleuchtende Kennziffer.

Die Kennziffer 3 kann anzeigen, daß in Stumpfgleise eingefahren wird oder dass ein ausreichender Durchrutschweg fehlt. Die Kennziffern 1 und 2 können anzeigen, daß besonders früh zu halten oder in ein besetztes Gleis einzufahren ist.
Das Signal erscheint nur, wenn der Fahrweg eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfordert.
Das Formsignal ist bei Dunkelheit beleuchtet, es sei denn, daß für alle Fahrstraßen die gleiche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.







Signal Zs 3v - Geschwindigkeitsvoranzeiger
Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) erwarten.


Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der zehnfache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.

Formsignal
Eine gelbe Kennziffer auf dreieckiger, schwarzer Tafel mit gelben Rand.
Die Tafel steht in der Regel auf der Spitze; bei beschränkten Raum kann die Spitze nach oben zeigen.

Lichtsignal
Eine gelbleuchtende Kennziffer.





Signal Zs 4 - Beschleunigungsanzeiger
Fahrzeit kürzen.


Formsignal
Eine weiße, rotgeränderte dreieckige Scheibe mit einem schwarzen »K«.

Lichtsignal
Ein weißleuchtender Winkel mit der Spitze nach oben.

Allgemeines
Durch das Signal wird einem Zuge der Auftrag erteilt, bis zur nächsten Zugfolgestelle die Geschwindigkeitsgrenzen des Fahrplans auszunutzen, um andere Züge nicht aufzuhalten.
Das Signal wird auf den von der Bundesbahndirektion bestimmten Stre(herz nach dem Ermessen des Fahrdienstleiters oder im Auftrag der Zugüberwachung gegeben.

Formsignal
Das Signal wird vom Fahrdienstleiter oder in dessen Auftrag vom Aufsichtsbeamten oder Stellwerkszeärter gegeben.
Die Signalscheibe wird dem Zuge - möglichst auf der Seite des Triebfahrzeugführers - so lange entgegengehaltern, bis der Triebfahrzeugführer die Wahrnehmung durch das Achtungssignal »Zp 1« bestätigt.
Beim Begegnen zweier Züge darf das Signal nur gegeben werden, wenn ein Irrtum ausgeschlossen ist.
Die Signalscheibe ist bei Dunkelheit, wenn nötig, anzuleuchten.






Signal Zs 5 - Verzögerungsanzeiger
Langsamer fahren.

Der Zug wird beauftragt, vom Erkennen des Signals bis zur nächsten Zugfolgestelle, seine Fahrgeschwindigkeit um 1/3 zu ermäßigen.

Formsignal
Eine weiße, rotgeränderte rechteckige Scheibe in schräger Lage nach unten mit einem schwarzen »L«.

Lichtsignal
Ein weißleuchtender Winkel mit der Spitze nach unten.







             

Signal Zs 6 - Gleiswechselanzeiger
Der Fahrweg führt in das benachbarte durchgehende Hauptgleis.

Das Signal kann vorhanden sein, wo bei Gleiswechselbetrieb ein Zug signalmäßig auf das benachbarte Hauptgleis führt. Die Richtung des weißen Streifens von unten nach oben gibt die Fahrtrichtung in das andere Gleis an.

Formsignal
Eine rechteckige, schwarze Scheibe mit schwarzem Rand und einem weißen von rechts nach links steigenden Streifen, dessen Enden senkrecht abgewinkelt sind. Das Formsignal ist rückstrahlend.

Lichtsignal
Ein weißleuchtender, schräger oder waagerechter Lichtstreifen, dessen Enden senkrecht nach oben und unten abgebogen sind.





 

Signal Zs 7 - Vorsichtsignal (ab 06.03.1972)
Am Signal »Hp 0« oder gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren. Weiterfahrt auf Sicht.

Lichtsignal
Drei gelbe Lichter in Form eines »V« am Signalmast von Hauptsignalen.

Der Auftrag, auf Sicht weiterzufahren, gilt bis zum nächsten Hauptsignal. Das Signal gilt bereits, wenn es aufleuchtet, während der Zug sich dem Signal nähert. Es gilt weiter, auch wenn es erlischt, bevor die Spitze des Zuges daran vorbeigefahren ist.





 

Signal Zs 8 - Falschfahrt-Auftragsignal (ab 06.03.1972, geändert am 07.07.01986)
Fahrt auf falschem Gleis.

Das Signal zeigt an, dass am Signal »Hp 0« oder am gestörten Lichthaupsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeigefahren werden kann.

Lichtsignal
Drei blinkende weiße Lichter in Form eines »A«.

Das Signal »Zs 8« gibt den Auftrag, auf zweigleisiger Strecke das Gleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung zu befahren. Der Auftrag gilt bis zum nächsten Bahnhof. Liegt davor ein Abzweig- oder Überleitstelle, gilt der Auftrag nur bis dahin. Das Signal gilt bereits, wenn es blinkt, während sich der Zug dem Signal nähert. Erlischt das Signal, bevor die Spitze des Zuges daran vorbeigefahren ist, so ist auf Sicht weiterzufahren. Das Fahren auf Sicht endet am Lichthauptsignal oder Lichtsperrsignal des Gleises entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung in Höhe des Blocksignals der nächsten Abzweig- oder Überleitstelle oder des Einfahrsignals des nächsten Bahnhofs.





          

Signal Zs 10 - Endesignal (seit 31.05.1992)
Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung.

Das Signal gilt nur für Zugfahrten auf Hauptsignal und zeigt an, dass eine mit Signal »Hp 2« oder mit Signal »Zs 3« vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung bereits vor dem Ende des anschließenden Weichenbereichs aufgehoben ist, wenn der Zug am Signal vorbeigefahren ist. Das Signal steht in der Regel unmittelbar rechts neben dem Gleis. Innerhalb eines anschließenden Weichenbereichs können mehrere Signals »Zs 10« für verschiedene Fahrwege aufgestellt sein.

Formsignal
Ein weißer Pfeil mit der Spitze nach oben zeigend, auf pfeilförmiger, schwarzer Tafel. Das Signal ist rückstrahlend.

Lichtsignal
Ein weißeleuchtender Pfeil mit der Spitze nach oben.



  Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten Ts
 

Die Signale gelten für Schiebelokomotiven, die von der freien Strecke aus zurückkehren und für Sperrfahrten, die zum Ausgangsbahnhof zurückkehren.
Die Signale sind beleuchtet, wenn es der Betrieb erfordert.


 

Signal Ts 1 - Nachschieben einstellen

Formsignal
Um 90° nach rechts umgelegtes, weißes »T« auf schwarzer Rechteckscheibe. Das Signal steht rechts vom Gleis.




          Rückseite

Signal Ts 2 - Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten

Das Signal steht vor der Einfahrt in den Bahnhof links vom Gleis.

Formsignal
Quadratische, auf der Spitze stehende weiße Scheibe mit schwarzem Rand.

Rückseite
Nach hinten zeigt das Signal am Tage zwei weiße runde Scheiben auf schwarzem Grund, bei Dunkelheit zwei mattweiße Lichter waagerecht nebeneinander.




           Rückseite

Signal Ts 3 - Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten

Das Signal steht vor der Einfahrt in den Bahnhof links vom Gleis.

Formsignal
Aus Signal »Ts 2« ein schwarzer nach rechts steigender Streifen.

Rückseite
Nach hinten zeigt das Signal am Tage eine weiße runde Scheibe auf schwarzem Grund, bei Dunkelheit ein mattweißes Licht.




  Langsamfahrsignale Lf
 

Die Langsamfahrsignale dienen zur Kennzeichnung von Langsamfahrstellen.
Vorübergehende Langsamfahrstellen sind bei der DB in der Regel durch Anfangs- und Endscheibe (Signale »Lf 2« und »Lf 3«) gekennzeichnet.
Die Langsamfahrsignale
»Lf 1«, »Lf 2« und »Lf 3« sind nicht ortsfest und dürfen nur auf besonderen Auftrag der Bahnmeisterei aufgestellt werden. Bei den NE kann der Oberste Betriebsleiter auch andere Stellen hierfür bestimmen.






Signal Lf 1 - Langsamfahrscheibe
Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf.


Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der zehnfache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.


Tageszeichen
Eine auf der Spitze stehende, dreieckige, gelbe Scheibe mit weißem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.
Bei beschränkten Platzverhältnissen kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.


Nachtzeichen
Unter dem beleuchteten Tageszeichen zwei schräg nach links steigende gelbe Lichter. Bei beschränktem Raum befinden sich die Lichter vor dem Tageszeichen. Auf NE, die mit höchstens 50 km/h befahren werden, kann auch das Tageszeichen verwendet werden. Die oberste Landesverkehrsbehörde kann die Anwendung des Tageszeichens auch bei Geschwindigkeiten über 50 km/h genehmigen.

Die Langsamfahrscheibe kündigt an, daß auf dem in der Regel durch Anfang- und Endscheibe (»Lf 2« und »Lf 3«) gekennzeichneten Gleisabschnitt höchstens die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeit angewandt werden darf, bis das letzte Fahrzeug des Zuges den Abschnitt verlassen hat.

Als Kennziffern werden nur die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 verwendet. Die Langsamfahrscheibe steht in der Regel unmittelbar rechts vom Gleis. Für Fahrten auf falschem Gleis und bei zeitweise eingleisigem Betrieb kann sie auch links stehen. Wenn ein links stehendes Signal auf mehrgleisigen Strecken die Fahrt auf dem Nachbargleis beirren kann, wird auf das Signal verzichtet und der Zug durch Vorsichtsbefehl benachrichtigt. Bei beschränktem Raum sind die gelben Lichter des Nachtzeichens etwa 15 m vor der Scheibe aufgestellt.

Die Langsamfahrscheibe steht in der Regel im Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem langsam zu befahrenden Gleisabschnitt. Wenn bei einer Abzweigstelle die Langsamfahrscheibe für eine erst auf der abzweigenden Strecke beginnende Langsamfahrstelle auf der Gemeinschaftsstrecke aufgestellt ist, sind die aus der Gemeinschaftsstrecke in die andere abzweigende Strecke einfahrenden Züge durch schriftlichen Befehl oder die »La« zu verständigen, dass das Signal »Lf 1« nicht gilt.

Schließt sich unmittelbar an eine Langsamfahrstelle eine weitere an, die mit niedrigerer Geschwindigkeit zu befahren ist, so ist die Langsamfahrscheibe für diese zweite Langsamfahrstelle hinter der Anfangscheibe der ersten Langsamfahrstelle aufgestellt. Wenn nötig, muss die erste Langsamfahrstelle bis zur Länge des Bremswegs der Strecke gegen die Fahrrichtung verlängert werden. Wird die zweite Langsamfahrstelle mit höherer Geschwindigkeit befahren, so ist die Langsamfahrscheibe hierfür erst unmittelbar vor der zugehörigen Anfangscheibe aufgestellt.

Bei der DB kann die Bundesbahndirektion in zwingenden Fällen zulassen, daß die Langsamfahrscheibe auch in einem kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke aufgestellt wird, wenn der verkürzte Abstand dem tatsächlich erforderlichen Bremsweg entspricht. Der Abstand ist dann in der »La« oder in einer betrieblichen Anweisung bekanntgegeben.

Wenn Züge hinter der Langsamfahrscheibe beginnen oder ihre Fahrt fortsetzen, ist eine zweite Langsamfahrscheibe - bei Dunkelheit ohne die gelben Lichter - aufzustellen. Der Standort der Wiederholungsscheiben ist dem Zugpersonal bekanntzugeben.



Signal Lf 2 - Anfangscheibe
Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle.

Tageszeichen
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende, gelbe Scheibe mit weißen Rand und einem schwarzem »A«.
Die Rückseite der Anfangscheibe zeigt das Signalbild der Endscheibe »Lf 3«.

Die Anfangscheibe steht unmittelbar rechts neben dem Gleis am Anfang des langsam zu befahrenden Gleisabschnitts. Auf eingleisigen Strecken und für Fahrten auf falschem Gleis kann die Scheibe bei Platzmangel auch links stehen. Wird auf mehrgleisigen Strecken durch die links stehende Scheibe die Fahrt auf dem Nachbargleis beirrt, so ist die Rückseite dieser Scheibe verdeckt.

Die Anfangscheibe ist bei Dunkelheit beleuchtet. Bei den NE bestimmt der Oberste Betriebsleiter, ob die Anfangscheibe aufzustellen ist. Er bestimmt auch, ob sie zu beleuchten ist.




Signal Lf 3 - Endscheibe
Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle.

Tageszeichen
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende, weiße Scheibe mit schwarzem »E«.
Die Rückseite der Endscheibe zeigt das Signalbild der Anfangscheibe »Lf 2«.

Die Endscheibe steht auf zweigleisiger Strecke unmittelbar rechts, auf eingleisiger Strecke und für Fahrten auf falschem Gleis unmittelbar links neben dem Gleis am Ende des langsam zu befahrenden Gleisabschnitts.
Die Endscheibe ist nicht aufgestellt, wenn eine zweite Langsamfahrstelle unmittelbar anschliesst.

Die Endscheibe ist bei Dunkelheit nur auf zweigleisiger Strecke und nur dann beleuchtet, wenn die Langsamfahrscheibe die Kennziffer 35 oder mehr zeigt.

Bei den NE bestimmt der Oberste Betriebsleiter, ob die Endscheibe aufzustellen ist. Er bestimmt auch, ob sie zu beleuchten ist.





Signal Lf 4 - Geschwindigkeitstafel
Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der
die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf.


Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.

Tageszeichen
Eine auf der Spitze stehende, dreieckige, weißes Scheibe mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.

Die Geschwindigkeitstafel kennzeichnet ständige Langsamfahrstellen und zeigt an, daß in einer Entfernung, die zur Abbremsung auf die angezeigte Geschwindigkeit ausreicht und die auf Hauptbahnen mindestens 300 m, auf Nebenbahnen mindestens 150 m beträgt, ein Gleisabschnitt folgt, auf dem die durch eine Kennziffer angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf, z. B. 15 für 15 km/h, 3 für 30 km/h.

Die Geschwindigkeitstafel ist aufgestellt,
a) wo die zulässige Geschwindigkeit mindestens 30 % kleiner ist als vor derTafel und ein sonstiger geeigneter Anhalt für denTf fehlt,
b) wo an einem Vorsignal angezeigt werden soll, daß vom zugehörigen Hauptsignal ab bei Stellung »Hp 1« für den anschließenden Weichenbereich die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf,
c) wo auf Nebenbahnen die Geschwindigkeit vor Bahnübergängen ermäßigt werden muß. Das Signal kann dort auch in Verbindung mit Läute- und Pfeiftafeln (»LP 1« bis »LP 4«) stehen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung muß erreicht sein, sobald die Zugspitze die Anfangtafel »Lf 5«, wo diese fehlt, den Bahnübergang erreicht hat. Sie ist beizubehalten, bis das erste Fahrzeug den Bahnübergang verlassen hat.
Die Geschwindigkeitstafel steht in der Regel unmittelbar rechts vom Gleis. Ausnahmen sind im AzFV bekanntgegeben.




Signal Lf 5 - Anfangtafel
Die auf der Geschwindigkeitstafel »Lf 4« angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung muss durch geführt sein.

Tageszeichen
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende, weiße Tafel mit einem schwarzem »A«.
Die Anfangtafel steht in der Regel unmittelbar rechts vom Gleis. Ausnahmen sind im AzFV bekanntgegeben.

Die Anfangtafel ist auf Nebenbahnen dort vorhanden, wo es erforderlich ist, vor Bahnübergängen die Stelle besonders zu kennzeichnen, von der ab die auf der Geschwindigkeitstafel »Lf 4« angezeigte Geschwindigkeit gilt.



  Schutzsignale Sh
 

Schutzsignale dienen dazu, ein Gleise abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbotes anzuzeigen. Sie gelten für Zug- und Rangierfahrten.
Die Signale »Sh 0« und »Sh 1« sind Form- oder Lichtsignale. Sie werden verwendet als Sperrsignal (Form- oder Lichtsignal), Zugdeckungssignal an Bahnsteigen (nur Lichtsignal »Sh 0«), Brückendeckungssignal (Lichtsignal).
Die Formsignale sind bei Dunkelheit, abgesehen von einfachen Verhältnissen, beleuchtet.



           Rückseite



    Rückseite
alte Signalschirme
neue Signalschirme
Signal Sh 0 -  Halt ! - Fahrverbot

Formsignal
Ein waagerechter, schwarzer Streifen in runder weißer Scheibe auf schwarzem Grund.

Wo die Stellung des Formsignals auch von hinten erkennbar sein soll, zeigt es bei Tage zwei weiße, runde Scheiben auf schwarzem Grund; bei Dunkelheit zwei mattweiße Lichter waagerecht nebeneinander (s. Signal »Ts 2«
).

Lichtsignal
Zwei rote Lichter waagerecht nebeneinander.

Das Formsignal kann mit einem Wartezeichen »Ra 11« verbunden sein.

Die Signale stehen unmittelbar rechts vom Gleis, ausgenommen bei Gleisbrückenwaagen und Drehscheiben.

Ein Lichtsignal, das unmittelbar an einem Hauptsignal steht, ist dunkel, wenn das Hauptsignal auf Fahrt steht.

Lichtsignale können abgeschaltet sein, wenn sie betrieblich nicht gebraucht werden.

Bei Gleisbrückenwaagen und Drehscheiben zeigt das Signal an, dass sie nicht befahren werden dürfen.




           Rückseite




   
alte Signalschirme
neue Signalschirme
Signal Sh 1 - Fahrverbot aufgehoben

Formsignal
Ein nach rechts steigender, schwarzer Streifen in runder weißer Scheibe auf schwarzem Grund.
Wo die Stellung des Formsignals auch von hinten erkennbar sein soll, zeigt es bei Tage eine weiße, runde Scheibe auf schwarzem Grund; bei Dunkelheit ein mattweißes Licht (s. Signal »Ts 3«
).

Lichtsignal
Zwei weiße Lichter nach rechts steigend.

Das Formsignal kann mit einem Wartezeichen »Ra 11« verbunden sein.

Die Signale stehen unmittelbar rechts vom Gleis, ausgenommen bei Gleisbrückenwaagen und Drehscheiben.

Ein Lichtsignal, das unmittelbar an einem Hauptsignal steht, ist dunkel, wenn das Hauptsignal auf Fahrt steht.

Lichtsignale können abgeschaltet sein, wenn sie betrieblich nicht gebraucht werden.

Das Signal »Sh 1« zeigt an, dass ein durch Signal »Hp 00« oder »Sh 0« ausgesprochenes Fahrverbot aufgehoben ist. Das Lichtsignal am Wartezeichen bedeutet: "Auftrag des Wärters zur Rangierfahrt".

Für unbegleitete Rangierabteilungen gilt das Lichtsignal allgemein als Fahrauftrag des Wärters als Rangierleiter. Das Formsignal gilt nur dann als Fahrauftrag des Wärters, wenn es im Bahnhofsbuch und in der Lokomotivfahrordnung vorgeschrieben ist - dies ist am Signalmast durch ein auf der Spitze stehendes, quadratisches, weißes Rückstrahlschild mit schwarzem Rand unterhalb des Signals erkennbar.

Wenn mehrere Rangierabteilungen vor dem Signal halten oder sich ihm nähern, ist das Fahrverbot nur für die erste aufgehoben. Erlischt das Lichtsignal, bevor die Spitze der Rangierabteilung daran vorbeigefahren ist, so ist das erneute Aufleuchten des Signals abzuwarten.

Ist das Formsignal mit einem Wartezeichen »Ra 11« verbunden, so ist stets ein besonderer Auftrag des Wärters zur Vorbeifahrt abzuwarten (siehe auch Signal »Ra 11«).




                        


   
 

Signal Sh 2 - Schutzhalt

Das Signal wird verwendet als
Wärterhaltscheibe,
Brückendeckungssignal,
Abschlußsignal eines Einfahrstupfgleises,
Wasserkransignal (Nachtzeichen)



Tageszeichen
Eine rechteckige, meist rückstrahlende, rote Scheibe mit weißem Rand.

Nachtzeichen
Ein rotes Licht am Tageszeichen oder am Ausleger des Wasserkrans.
 

Die Wärterhaltscheibe ist nicht ortsfest. Sie wird unmittelbar rechts vom Gleis aufgestellt. Ist dies nicht möglich, ist sie im Gleis aufzustellen.
Die Wärterhaltscheibe wird verwendet
  a) zur Kennzeichnung einer Gleisstelle, die vorübergehend nicht befahren werden darf,
  b) zur Kennzeichnung einer Stelle, an der Züge ausnahmsweise anhalten sollen.

Auf freier Strecke wird die Wärterhaltscheibe in mindestens 50 m Sicherheitsabstand vor der zu schützenden Stelle aufgestellt.

Wenn ein Hauptsignal oder ein Schutzsignal nicht in die Haltstelluzzg gebracht werden kann, wird die Wärterhaltscheibe vor dem gestörten Signal in dessen Nähe aufgestellt.

Zur Abriegelung eines Gleises im Tunnel oder in dessen Nähe wird die Wärterhaltscheibe außerhalb des Tunnels aufgestellt. Ausnahmen für lange Tunnel ordnen bei der DB die Bundesbahndirektionen an.

Das Brückendeckungssignal befindet sich rechts neben oder über dein Gleis.
Nach Beseitigung des Haltauftrags ist die rote Scheibe waagerecht umgeklappt. Bei Dunkelheit ist das Signal dann betrieblich abgeschaltet.
Das Leuchten des Signallichtes des Brückendeckungssignals ist von hinten als mattweißes Licht erkennbar.

Das Abschlußsignal eines Einfahrstumpfgleises befindet sich rechts auf der Pufferbohle. Das rote Licht des Nachtzeichens kann bei, ausreichender Außenbeleuchtung oder bei einfachen Verhältnissen fehlen.

Das Wasserkransignal befindet sich in der Regel an bzw. über dem Ausleger des Wasserkrans und kennzeichnet dessen Querstellung zum Gleis.
Das Nachtzeichen des Wasserkransignals ist nach beiden Richtungen sichtbar.
Bei Stellung des Auslegers parallel zum Gleis zeigt die Signallaterne nach beiden Seiten weißes Licht.
Wo gemäß § 15 Abs. 4 der BO und ihrer Sonderformen Ausnahmen zugelassen sind, kann das Signal fehlen.








          

Signal Sh 3 - Kreissignal
Sofort halten !

Das Signal wird gegeben,wenn ein Zug odre eine Rangierabteilung sofort zum Halten gebracht werden muss.
Wenn es zweifelhaft ist, ob der Zug das Signal wahrnehmen wird, sind auch Horn- Pfeifsignal »Sh 5« und Knallsignal »Sh 4« anzuwenden.


Tageszeichen
Eine rot-weiße Signalfahne, irgendein Gegenstand oder der Arm wird im Kreis geschwungen.

Nachtzeichen
Eine Laterne, möglichst rot abgeblendet oder ein leuchtender Gegenstand wird im Kreis geschwungen.





Signal Sh 4 - Knallsignal (bis 06.07.1986)
Sofort halten !


Das Signal wird angewandt, wenn Zug- und Rangierfahrten bei Gefahr angehalten werden sollen und ihre Verständigung auf andere Weise nicht möglich ist oder nicht genügend sicher erscheint. Bei NE wird das Signal nur dann angewandt, wenn es auf Anordnung des Obersten Betriebsleiters eingeführt ist.

Akustisches Signal
Nacheinander ertönen drei Knalle.

Das Signal wird durch Knallkapseln gegeben, die in der Regel auf dem rechten Schienenstrang in einem Abstand von mindestens je 30 m zu befestigen sind. Auf Bahnübergängen dürfen sie nicht ausgelegt werden. Von öffentlichen Verkehrswegen darf ein Mindestabstand von 20 m nur im äußersten Notfall unterschritten werden.

Als Haltauftrag gilt schon der Knall einer Kapsel.
Die Knallkapseln werden in einer Entfernung von 1000 m auf Hauptbahnen und 700 m, auf Nebenbahnen vor der Stelle ausgelegt, an der zu halten ist.

Mit Knallkapseln werden ausgerüstet - bei NE nur auf Anordnung des Obersten Betriebsleiters:
a) mit je 6 Stück die Posten der Strecken- und Schrankenwärter, die bei der Arbeit auf der Strecke befindlichen Rottenführer und die Kleinwagenführer,
b) mit je 12 Stück die Triebfahrzeuge, soweit sie nicht ausschließlich für den Dienst innerhalb der Bahnhöfe bestimmt sind,
c) nach Bedarf mit je 6 Stück die Sicherungsposten.

Knallkapseln sind sprenggefährlich und dürfen nur in ihrer vorschriftsmäßigen Verpackung und nicht in der Nähe eines Heizkörpers aufbewahrt werden. Sie dürfen nicht mit nach Hause genommen werden und nicht in die Hände Unberufener fallen. Beim Umgang mit Knallkapseln sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.




• • •   • • •   • • •      

Signal Sh 5 -  Horn- und Pfeifsignal
Sofort halten !


Das Signal wird gegeben,
a) wenn das Kreissignal »Sh 3« nicht gegeben werden kann oder nicht ausreichend erscheint
b) andere Mitarbeiter zum Anhalten eines Zuges oder einer Rangierfahrt zu veranlassen.

Akustisches Signal
Mehrmals nacheinander drei kurze Töne.



  Signale für den Rangierdienst Ra
 

Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierabteilungen den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen, sowie Zügen und Rangierabteilungen bestimmte Hinweise zu geben.

Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören
  a)  die Rangiersignale,
  b)  die Abdrücksignale,
  c)  die sonstigen Signale für den Rangierdienst.


Die Rangiersignale
Die Rangiersignale werden vom Rangierleiter gegeben.

Die Signale sind gleichzeitig hörbar und sichtbar zu geben. Sie gelten bereits, wenn sie nur sichtbar aufgenommen werden. Von einem Stellwerk aus brauchen die Signale nur sichtbar gegeben zu werden.

Für das Geben der sichtbaren Zeichen wird bei Dunkelheit eine weißleuchtende Laterne verwendet. Zum Geben der sichtbaren Zeichen der Signale »Ra 1«, »Ra 2« und »Ra 5« kann bei Tage auch eine rot-weiße Winkscheibe oder eine Signalflagge verwendet werden.

Wird beim Rangieren der Arm - bei Durtkellteit mit der Laterne - hochgehalten und gleichzeitig mit der Mundpfeife oder dem Horn ein langer Ton gegeben, so bedeutet dies Mäßigung der Geschwindigkeit.








    


Signal Ra 1 -  Wegfahren
Das Signal bedeutet, das Tfz soll in Richtung vom Signalgeber wegfahren.


Akustisches Signal
Mit Mundpfeife oder dem Horn ein langer Ton
und mit dem Arm...

Tageszeichen
Senkrechte Bewegung des Arms von oben nach unten.


Nachtzeichen
Senkrechte Bewegung der Laterne von oben nach unten.

Wenn nach dem Standort des Signalgebers Zweifel über die beabsichtigte Bewegungsrichtung entstehen können, ist der Auftrag mündlich zu geben oder die Richtung anzuzeigen.




Signal Ra 2 -  Herkommen
Das Signal bedeutet, das Tfz soll in Richtung auf den Signalgeber zu fahren.


Akustisches Signal
Mit Mundpfeife oder dem Horn zwei mäßig lange Töne
und mit dem Arm...

Tageszeichen
Langsame waagerechte Bewegung des Arms hin und her.


Nachtzeichen
Langsame waagerechte Bewegung der Laterne hin und her.

Wenn nach dem Standort des Signalgebers Zweifel über die beabsichtigte Bewegungsrichtung entstehen können, ist der Auftrag mündlich zu geben oder die Richtung anzuzeigen.





• •








Signal Ra 3 -  Aufdrücken
Das Signal bedeutet, das Tfz soll Fahrzeuge zum An- oder Abkuppeln usw. aufdrücken.


Akustisches Signal
Mit Mundpfeife oder dem Horn zwei kurze Töne schnell nacheinander
und mit den Armen...

Tageszeichen
Beide Arme in Schulterhöhe nach vorn heben und die flach
ausgestreckten Hände wiederholt einander nähern.


Nachtzeichen
Wie am Tage, in der einen Hand eine Laterne.




 






Signal Ra 4 -  Abstoßen
Das Signal bedeutet, das Tfz soll Fahrzeuge abstoßen.


Akustisches Signal
Mit Mundpfeife oder dem Horn zwei lange Töne und ein kurzer Ton
und mit dem Arm...

Tageszeichen
Zweimal eine waagerechte Bewegung des Arms vom Körper nach
außen und eine schnelle, senkrechte
Bewegung nach unten.


Nachtzeichen
Zweimal eine waagerechte Bewegung der Laterne vom Körper nach
außen und eine schnelle, senkrechte
Bewegung nach unten.




• • •






Signal Ra 5 -  Rangierhalt
Das Signal bedeutet, das Tfz soll Fahrzeuge abstoßen.

Das Signal gilt bereits, wenn es nur hörbar oder nur sichtbar aufgenommen wurde.


Akustisches Signal
Mit Mundpfeife oder dem Horn drei kurze Töne schnell hintereinander
und mit dem Arm...

Tageszeichen
Kreisförmige Bewegung des Arms.


Nachtzeichen
Kreisförmige Bewegung der Handlaterne.




Die Abdrücksignale
Die Abdrücksignale dienen der Verständigung beim Rangieren am Ablaufberg; sie können Form- oder Lichtsignale sein.

Die Formsignale bestehen aus einem um den Mittelpunkt einer runden Scheibe drehbaren Balken, der bei Dunkelheit beleuchtet wird. Die runden Scheiben der Formsignale sind weiß oder schwarz.

Bei den Lichtsignalen wird das Signalbild durch weiße Lichtstreifen auf einem dunklen Signalschirm dargestellt. Die Lichtstreifen können auch aus mehreren Lichtern gebildet sein.

Das Abdrücksignal steht in der Regel am Scheitel des Ablaufberges neben den Berggleisen.
Sind mehrere Abdrücksignale nebeneinander angeordnet, so gilt jedes für bestimmt zu bezeichnende Berggleise.
Die Signale können n den Berggleisen mit den gleichen Signalbildern wiederholt sein.



            

Signal Ra 6 -  Halt !  Abdrücken verboten


Formsignal
Ein waagerechter, weißer Balken mit schwarzem Rand.


Lichtsignal
Ein waagerechter, weißer Lichtstreifen.





            

Signal Ra 7 -  Langsam abdrücken


Formsignal
Ein weißer Balken mit schwarzem Rand schräg nach rechts aufwärts.


Lichtsignal
Ein weißer Lichtstreifen schräg nach rechts aufwärts.





            

Signal Ra 8 -  Mäßig schnell abdrücken


Formsignal
Ein senkrechter, weißer Balken mit schwarzem Rand.


Lichtsignal
Ein senkrechter, weißer Lichtstreifen.





Signal Ra 9 -  Zurückziehen

Das Signal bedeutet, die Rangierabteilung soll entgegen der Ablaufrichtung vom Ablaufbergweg fahren.


Lichtsignal
Ein senkrechter, weißer Lichtstreifen, vom oberen Ende nach rechts abzweigend ein waagerechter Lichtstreifen.




Sonstige Signale für den Rangierdienst

Signal Ra 10 -  Rangierhalttafel
Über die Tafel hinaus darf nicht rangiert werden
.

Formsignal
Eine oben halbkreisförmig abgerundete, weiße Tafel mit schwarzer Aufschrift "Halt für Rangierfahrten".
Das Signal steht in der Regel links vom Gleis.



              

             
Signal Ra 11 -  Wartezeichen
Auftrag des Wärters zur Rangierfahrt abwarten.




Formsignal
Ein gelbes »W« mit schwarzem Rand.


Der Auftrag des Wärters zur Rangierfahrt wird erteilt
  a) durch das Signal »Ra 1« oder »Ra 2«,
  b) mündlich (durch Zuruf oder Ferbruf),
  c) durch Lichtsignal »Sh 1«


Das Signal befindet sich rechts vom Gleis. Es kann bei Dunkelheit beleuchtet sein. Die Rückseite ist grau.



Signal Ra 12 -  Grenzzeichen
Grenze, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf.


Formsignal
Ein rot-weißes Zeichen.

Das Signal steht im Winkel zwischen beiden Gleisen, und zwar entweder ein Zeichen in der Mitte zwischen beiden Gleisen oder je ein Zeichen neben der inneren Schiene jedes Gleises.




Signal Ra 13 -  Isolierzeichen
Kennzeichnung der Grenze der Gleisisolierung.


Formsignal
Auf weißem Grund ein blauer Pfeil.

Das Isolierzeichen gibt an, wie weit ein Gleis freizuhalten ist, damit das Umstellen von Weichen und Signalen nicht verhindert wird.
Das Signal steht rechts oder links vom Gleis. Der blaue Pfeil weist auf das zugehörige Gleis.



  Weichensignale Wn
 

Weichensignale zeigen an, für welchen Fahrweg die Weiche gestellt ist.
Die Signale sind entweder rückstrahlend oder, wenn es der Betrieb erfordert, bei Dunkelheit beleuchtet.


Signale für einfache Weichen und einfache Kreuzungsweichen






            
Signal Wn 1 -  Gerader Zweig

Das Signal bedeutet, dass die Weiche für die Fahrt durch den geraden Zweig, bei Innenbogenweichen durch den schwächer gebogenen Zweig steht.

Formsignal
Von der Weichenspitze oder vom Herzstück aus gesehen:
Ein auf der Schmalseite stehendes weißes Rechteck auf schwarzem Grund.


Lichtsignal
Von der Weichenspitze oder vom Herzstück aus gesehen:
Zwei senkrecht übereinanderstehende, weiße Lichter.



                         


            
Signal Wn 2 -  Gebogener Zweig

Die Weiche steht für die Fahrt durch gebogenen Zweig - bei Innenbogenweichen durch den stärker gebogenen Zweig.



Formsignal
Von der Weichenspitze aus gesehen:
Ein weißer Pfeil oder Streifen auf schwarzem Grund zeigt entsprechend der Ablenkung nach links oder rechts aufwärts.

Lichtsignal
Von der Weichenspitze oder vom Herzstück aus gesehen:
Zwei waagerecht nebeneinanderstehende, weiße Lichter.

Bei Außenbogenweichen wird in beiden Richtungen das Signal »Wn 2« verwendet, wobei der Pfeil je nach der Richtung des abzweigenden Gleises nach links oder rechts aufwärts steht.





            
Formsignal
Vom Herzstück aus gesehen (bei einfachen Weichen und Innenbogenweichen):
Eine runde, weiße Scheibe auf schwarzem Grund.


Vom Herzstück aus gesehen (bei Außenbogenweichen):
Eine nach links oder rechts geöffnete schwarze Sichel auf runder, weißer Scheibe mit schwarzem Grund.



Signale für doppelte Kreuzungsweichen
Die Bezeichnungen links und rechts in der Signalbedeutung geben an, dass die Weiche für die Fahrt in den oder aus den entsprechenden Zweig steht.
Bei doppelten Kreuzungsweichen kennzeichnet die Richtung der Pfeile bzw. Streifen den Fahrweg, und zwar gibt der untere Pfeil oder Streifen die Fahrt in die Weiche, der obere die Fahrt aus der Weiche an.


            



Signal Wn 3 -  Gerade von links nach rechts



Formsignal
Zwei weiße Pfeile oder Streifen bilden eine von links nach rechts steigende
gerade Linie auf schwarzem Grund.

Lichtsignal
Drei nach rechts aufsteigende weiße Lichter.




            



Signal Wn 4 -  Gerade von rechts nach links



Formsignal
Zwei weiße Pfeile oder Streifen bilden eine von rechts nach links steigende
gerade Linie auf schwarzem Grund.

Lichtsignal
Drei nach links aufsteigende weiße Lichter.




            



Signal Wn 5 -  Bogen von links nach links



Formsignal
Zwei weiße Pfeile oder Streifen bilden eine von rechts nach links steigende
gerade Linie auf schwarzem Grund.

Lichtsignal
Drei weiße Lichter bilden einen nach links geöffneten rechten Winkel.




            



Signal Wn 6 -  Bogen von rechts nach rechts



Formsignal
Zwei weiße Pfeile oder Streifen bilden eine von rechts nach links steigende
gerade Linie auf schwarzem Grund.

Lichtsignal
Drei weiße Lichter bilden einen nach rechts geöffneten rechten Winkel.


  Signale für das Zugpersonal Zp und LP
 

Zu den Signalen für das Zugpersonal gehören
  a)  die Signale des Triebfahrzeugführers,
  b)  die Bremsprobesignale,
  c)  die Abfahrsignale,
  d)  die Rufsignale und
  e)  die Läute- und Pfeiftafeln (bis 5. März 1972).


Signale des Triebfahrzeugführers
Die hörbaren Signale werden mit der Pfeife oder der sie ersetzenden Einrichtung des Triebfahrzeugs gegeben.


Signal Zp 1 -  Achtung-Signal
Achtung !


Akustisches Signal
Ein mäßig langer Ton.

Das Signal dient dazu, Aufmerksamkeit zu erregen oder zu bestätigen, dass ein Signalauftrag wahrgenommen wurde.
Es ist zu geben, z.B.

vor dem Ingangsetzen von Güter- und Militärzügen, in denen sich Begleiter oder Mannschaften befinden, sowie von Arbeitszügen, um Personen zu warnen,
wenn Wegschranken nicht geschlossen oder Blinklichtanlagen gestört sind an den durch Pfeiftafeln »LP 1« oder Läute- und Pfeiftafeln »LP 3« gekennzeichneten Stellen. Bei unsichtigem Wetter ist das Signal auch von den nicht durch Läute- und Pfeiftafeln gekennzeichneten Bahnübergängen ohne technische Sicherung, d.s. Bahnübergänge ohne Blinklichter und ohne Schranken, wiederholt zu geben,
unmittelbar bei der Einfahrt in Tunnel,
zur Bestätigung der Wahrnehmung eines Durchfahrauftrags »ZP 9«,
einer K-Scheibe »Zs 4«, einer L-Scheibe »Zs 5«,
wenn es notwendig erscheint, die Bremser auf zu erwartende Signal »Zp 2« und »Zp 3« vorher aufmerksam zu machen,
bei Warnstellung des Vorsignals, wenn bei Zügen mit Vorspann nur die Zuglokomotive mit wirksamer Zugbeeinflussungseinrichtung aus gerüstet ist.





Signal Zp 2 -  Handbremse mäßig anziehen

Akustisches Signal
Ein kurzer Ton.



• • •
Signal Zp 3 -  Handbremse stark anziehen

Akustisches Signal
Drei kurze Töne schnell nacheineinander.




Signal Zp 4 -  Handbremsen lösen

Akustisches Signal
Zwei mäßig lange Töne nacheineinander.
 



• • •   • • •   • • •

Signal Zp 5 -  Notsignal
Beim Zug ist etwas Außergewöhnliches eingetreten -
Bremsen und Hilfe leisten !


Das Signal gilt für alle Bedienstete.

Akustisches Signal
Mehrmals drei kurze Töne schnell nacheineinander.


Bremsprobesignale
Die Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an luftgebremsten Zügen und Rangierabteilungen. Sie werden auch bei Bremsprüfungen angewandt.
Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben.
Bremsprobesignale dienen zur Verständigung zwischen den die Bremsprobe ausführenden Bediensteten.
Die Lichtsignale können sich rechts oder links vom Gleis befinden.






 


Signal Zp 6 -  Bremse anlegen


Tageszeichen
Beide Hände werden über dem Kopf zusammengeschlagen.

Nachtzeichen
Eine weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals mit der rechten Hand in einem Halbkreis gehoben und senkrecht schnell gesenkt.


Lichtsignal
Ein weißes Licht.









 
Signal Zp 7 -  Bremse lösen


Tageszeichen
Eine Hand wird über dem Kopf im Halbkreis mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen.

Nachtzeichen
Eine weißleuchtende Handlaterne wird über dem Kopf im Halbkreis mehrmals hin- und hergeschwungen.


Lichtsignal
Zwei weiße Lichter senkrecht übereinander.









Signal Zp 8 -  Bremse in Ordnung


Tageszeichen
Eine Hand wird senkrecht hochgehalten.



Nachtzeichen
Eine weißleuchtende Handlaterne wird senkrecht hochgehalten.


Lichtsignal
Drei weiße Lichter senkrecht übereinander.

Das Lichtsignal ersetzt die mündliche Meldung des Bremsbeamten an den Zugführer und den Triebfahrzeugführer (Tf), sowie die mündliche Meldung des Zugführers an den Aufsichtsbeamten.



Abfahrsignale







Signal Zp 9 -  Abfahren


Tageszeichen (Befehlsstab)
Eine runde, weiße Scheibe mit grünem Rand oder das Hochhalten der rechten Hand.



Nachtzeichen
Eine grünes Licht.


Lichtsignal
Ein grünleuchtender Ring auf dunklem Schirm.

Das Signal wird als Abfahr- oder Durchfahrauftrag gegeben.
Das Signal wird als Abfahrauftrag vom Aufsichtsbeamten gleichzeitig an den Zugführer und den Triebfahrzeugführer gegeben - bei Triebwagen in der Nähe des Triebfahrzeugführers. Als Durchfahrauftrag wird es in der Regel vom Wärter des ersten Stellwerks am Durchfahrweg oder vom Aufsichtsbeamten gegeben.
An Stelle des Befehlsstabs genügt als Nachtzeichen auch eine grüngeblendete Laterne.
Das Lichtsignal ist ortsfest. Es gilt bei nachgeschobenen Zügen zugleich für die Triebfahrzeugführer der Zug- und der Schiebelokomotive als Abfahrauftrag.
Im nichtleuchtenden Lampenkranz des Lichtsignals kann ein weißleuchtendes »T« erscheinen, das den Triebfahrzeugführer zum Türenschließen auffordert.






Signal Zp 10 -  Abfahr-Pfeifsignal

Akustisches Signal
Zwei mäßig lange Töne.

Das Signal wird angewandt, wo der Auftrag zur Abfahrt nicht durch Signal »Zp 9« gegeben wird.
Das Signal wird vom Zugführer an das Triebfalzrzeugfiersonal möglichst nahe bei dem führenden Fahrzeug gegeben. Gleichzeitig sind bei Tage eine Hand, bei Dunkelheit eine grüngeblendete Laterne hochzuhalten, bis der Abfahrauftrag aufgenommen ist. Das Signal darf bei Triebwagenzügen auch von einem angehängten Wagen aus mit einer Summer- oder Klingelanlage gegeben werden. Das Hochhalten der Hand oder der grüngeblendeten Laterne fällt dann weg.



Rufsignale





Signal Zp 11 -  Kommen

Akustisches Signal
Ein langer, ein kurzer und ein langer Ton oder ...

Lichtsignal
Ein langes, ein kurzes und ein langes Lichtzeichen.

Das Signal wird gegeben, um Bedienstete herbeizurufen oder auf Bahnhöfe ohne Einfahrsignal die Einfahrt des vor dem Bahnhof haltenden Zuges oder Nebenfahrzeuges zu veranlassen.




  •    •
Signal Zp 12 -  Grenzzeichenfrei

Akustisches Signal
zwei kurze, ein langer Ton und ein kurzer Ton.

Das Signal wird, wo seine Anwendung im AzFV vorgeschrieben ist, für die Zugspitze vom Triebfahrzeugführer mit der Fahrzeugpfeife, für den Zugschluss von dem vom Zugführer dazu bestimmten Zugbegleiter mit dem Horn gegeben.

a) Das vom Triebfahrzeugführer gegebene Signal bedeutet:
   »Die Spitze des Zuges steht grenzzeichenfrei«.

b) Das vom Zugbegleiter gegebene Signal bedeutet:
   »Der Schluss des Zuges steht grenzzeichenfrei«.



Läute- und Pfeiftafeln
Die Signalbilder der Läute- und Pfeiftafeln beauftragen den Triebfahrzeugführer, die Läute- oder Pfeifeinrichtung seines Fahrzeuges oder beides zu bedienen. Triebfahrzeuge, die ausnahmsweise keine Läuteeinrichtung haben, geben, anstatt zu läuten, mehrmals Pfeifsignale.
Die Tafeln stehen in der Regel rechts vom Gleis. Ausnahmen sind im AzFV bekanntgegeben.
Bis zum 5. März 1972 waren die
Läute- und Pfeiftafeln ein Teil des Abschnitts »Signale für das Zugpersonal« und folglich dort eingruppiert. Danach wurden sie durch die Änderungs-VO vom 6. März 1972 [BGBlatt I S. 450] aufgehoben und z.T. in den neugeschaffenen Abschnitt »Signale für Bahnübergänge Bü« eingruppiert (nähere Angaben dort).




            
Signal LP 1 -  Pfeiftafel  (gültig bis 05.03.1972, danach »Bü 4«)
Das Achtung-Signal »Zp 1« ist zu geben.


Formsignal
Eine weiße Tafel mit schwarzem »P« oder eine schwarze Tafel mit einem weißem »P«.

Vor Bahnübergängen ohne Blinklichter, Schranken, Drehkreuze und andere Abschlüsse, darf die Pfeiftafel allein nicht aufgestellt werden.
Die Pfeiftafel steht 200 m vor einem Gefahrpunkt.




Signal LP 2 -  Läutetafel  (gültig bis 05.03.1972, danach »Bü 5«)
Es ist zu läuten.


Formsignal
Eine weiße Tafel mit schwarzem »L«.

Die Läutetafel steht mindestens 100 m, höchstens 350 m vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung. Von der Tafel ab ist zu läuten, bis die Zugspitze den Bahnübergang überquert hat. Bei unsichtigem Wetter oder, wenn Personen oder Fahrzeuge sich dem Bahnübergang nähern, ist außerdem nach Bedarf zu pfeifen. Bei geschobenen Zügen ist sinngemäß von dem auf dem vordersten Fahrzeug befindlichen Betriebsbeamten zu läuten oder mit einem Signalhorn das Achtung-Signal zu geben.


            
Wo Züge zwischen der Läute- bzw. Pfeiftafel und dem Bahnübergang planmäßig halten, ist die Läute- bzw. Pfeiftafel hinter dem Halteplatz des Zuges wiederholt.

Über der vor dem Halteplatz stehenden Läute- bzw. Pfeiftafel ist dann ein Wiederholungszeichen in Form einer rechteckigen, weiße Tafel mit zwei senkrechten, schwarzen Strichen angebracht.

Die Läute- bzw. Pfeiftafel mit Wiederholungszeichen gilt nur für Züge, die vor dem Bahnübergang nicht halten. Die Signale sind rückstrahlend oder beleuchtet, wen es der Betrieb erfordert.




            

Signal LP 3 -  Läute- und Pfeiftafel  (gültig bis 05.03.1972)
Es ist zu läuten und das Achtung-Signal »Zp 1« ist zu geben.



Formsignal
Eine weiße Tafel mit schwarzem »LP« oder zwei weiße Tafeln - eine mit einem schwarzem »L«, die andere mit einem schwarzem »P« - senkrecht übereinander.

Die Läute- und Pfeiftafel steht mindestens 100 m, höchstens 350 m vor einem Bahnübergang ohne technische Sicherung.

Von der Tafel ab ist zu läuten, bis die Zugspitze den Bahnübergang überquert hat, und etwa 3 Sekunden lang zu pfeifen. Etwa in der Mitte der Strecke von der Läute- und Pfeiftafel bis zum Bahnübergang ist nochmals etwa 3 Sekunden lang zu pfeifen. Bei Nebel, Schneegestöber und dgl. oder, wenn es notwendig erscheint, Straßenbenutzer zu warnen, ist das Achtung-Signal bei Annäherung an den Bahnübergang zu wiederholen.
Wenn Züge zwischen der Läute- und Pfeiftafel und dem Bahnübergang planmäßig halten müssen, wird eine zweite Tafel hinter dem Halteplatz des Zuges aufgestellt. Über der vor dem Halteplatz stehenden Tafel ist dann ein Wiederholungszeichen wie bei Signal »LP 2« vorhanden. Die Läute- und Pfeiftafel mit Wiederholungszeichen gilt nur für die vor dem Bahnübergang nicht haltenden Züge.




Signal LP 4 -  Durchläutebeginntafel  (gültig bis 05.03.1972)
Es ist bis zur Durchläuteendtafel »LP 5« zu läuten.


Formsignal
Zwei Läutetafeln »LP 2« senkrecht übereinander.

Die Durchläutebeginntafel steht mindestens 100 m, höchstens 350 m vor dem ersten von mehreren in kurzem Abstand einander folgenden Bahnübergängen ohne technische Sicherung.
Wenn innerhalb der Durchläutestrecke vor einem Bahnübergang eine Läute- und Pfeiftafel steht, ist auch nach Signal »LP 3« zu pfeifen.
Wenn Züge zwischen der Durchläutebeginntafel und einem Bahnübergang planmäßig halten müssen, wird hinter dem Halteplatz des Zuges eine zweite 'Tafel »LP 4« aufgestellt.




Signal LP 5 -  Durchläuteendtafel  (gültig bis 05.03.1972)
Das Läuten ist einzustellen.


Formsignal
Eine weiße Tafel mit durchgestrichemnem »L«.

Die Durchläuteendtafel bezeichnet die Stelle, von der ab ein durch die Durchläutebeginntafel »LP 4« angeordnetes Durchläuten einzustellen ist, sobald die Spitze des vordersten Fahrzeugs am Signal vorbeigefahren ist.



  Fahrleitungssignale El
 
Die Fahrleitungssignale kennzeichnen Fahrleitungsschutzstrecken, -unterbrechungen, gestörte Fahrleitungsabschnitte und das Ende der Fahrleitung.
Die Fahrleitungssignale bestehen aus einer auf der Spitze stehenden, weiß- und schwarzumrandeten, blauen, quadratischen Tafel mit weißen Signalzeichen.


Signale »El 1« und »El 2«
An Fahrleitungs-Schutzstrecken zeigt die Rückseite des Signals »El 1« stets das Signal »El 2«.
Wo Fahrleitungsschutzstrecken nur zeitweilig das Ausschalten der Triebfahrzeuge erfordern, ist für die Einfahrt in die Fahrleitungsschutzstrecke ein veränderliches Aus- und Einschaltsignal »El 1« / »El 2« vorhanden.
Signale an Fahrleitungsschutzstrecken sind bei Dunkelheit beleuchtet; bei einfachen Verhältnissen kann darauf verzichtet werden.
Signal El 1 -  Ausschaltsignal
Ausschalten.


Formsignal
Ein zerlegtes weißes »U«.

Das Signal bedeutet, dass das Ausschalten am Signal beendet sein muss.
Das Signal befindet sich rechts vom Gleis. Für Fahrten auf Gleisen, die entgegen der gewöhnlichen Fahrrichtung befahren werden, gelten die linken Signale.




Signal El 2 -  Einschaltsignal
Einschalten erlaubt.


Formsignal
Ein geschlossenes, weißes »U«.

Das Signal bedeutet, dass das Triebfahrzeug nach Vorbeifahrt am Signal eingeschaltet werden darf.
Das Signal befindet sich auf zweigleisiger Strecke rechts, auf eingleisiger Strecke links oder rechts vom Gleis. Für Fahrten auf Gleisen, die entgegen der gewöhnlichen Fahrrichtung befahren werden, gelten die linken Signale.




Signale »El 3«, »El 4« und »El 5«
Die Signale sind nicht ortsfest.
Die Signale sind bei Dunkelheit beleuchtet; bei einfachen Verhältnissen kann darauf verzichtet werden.
Das Signal »El 4« zeigt auf der Rückseite das Signal »El 5«.
Signal El 3 -  "Bügel ab"-Ankündesignal
Signal »Bügel ab« (El 4) abwarten.


Formsignal
Zwei in der Höhe gegeneinander versetzte weiße Streifen.

Das Signal kündigt ein »Bügel ab«-Signal (El 4) an.
Das Signal befindet sich rechts vom Gleis mindestens 250 m vor dem »Bügel ab«-Signal.




Signal El 4 -  "Bügel ab"-Signal
Bügel ab.


Formsignal
Ein waagerechter, weißer Streifen.

Das Signal kennzeichnet den Beginn eines Gleisabschnitts, der nur mit gesenkten Stromabnehmern befahren werden darf.
Am Signal müssen die Stromabnehmer völlig gesenkt sein.
Das Signal befindet sich rechts vom Gleis 30 m vor dem mit gesenkten Stromabnehmern zu befahrenden Fahrleitungsabschnitt. Für Fahrten auf Gleisen, die entgegen der gewöhnlichen Fahrrichtung befahren werden, gelten die linken Signale.




Signal El 5 -  »Bügel an«-Signal
Bügel an.


Formsignal
Ein senkrechter, weißer Streifen.

Das Signal kennzeichnet das Ende eines Gleisabschnitts, der mit gesenkten Stromabnehmern befahren werden muss.
Das Signal bedeutet, dass die gesenkten Stromabnehmer vom Signal ab wieder angelegt werden dürfen. Der Triebfahrzeugführer darf mit dem Anlegen erst beginnen, wenn das Triebfahrzeug am Signal vorbeigefahren ist. Die Fahrgeschwindigkeit darf dabei höchstens 30 km/h betragen.
Das Signal befindet sich auf zweigleisiger Strecke rechts, auf eingleisiger Strecke links vom Gleis 30 m hinter dem mit gesenkten Stromabnehmern zu befahrenden Fahrleitungsabschnitt.
Für Fahrten auf Gleisen, die entgegen der gewöhnlichen Fahrrichtung befahren werden, gelten die linken Signale.




Signal El 6 -  Halt für Fahrzeuge mit Stromabnehmern

Formsignal
Ein auf der Spitze stehender, quadratischer, weißer Rahmen mit innenliegendem weißen Quadrat.

Das Signal zeigt an, dass Fahrten darüber hinaus für Triebfahrzeuge mit Stromabnehmern verboten sind.
Das Signal befindet sich etwa 10 m vor dem für Fahrzeuge mit Stromabnehmern nicht befahrbaren Fahrleitungsabschnitt rechts neben oder über dem Gleis.

Wenn bei einer Gleisverzweigung eines der Gleise fahrleitungslos ist, so wird dies durch einen Pfeil über dem Signal angezeigt.
Ein Pfeil senkrecht nach oben zeigt an, dass das Gleis des geraden Zweiges oder bei Krümmungen des schwächer gekrümmten Zweiges der Weiche keine Fahrleitung hat.
Ein waagerechter Pfeil zeigt an, nach welcher Seite das Gleis ohne Fahrleitung abzweigt.
Liegen mehrere Verzweigungen kurz hintereinander und sind mehrere Gleise fahrleitungslos, so sind erforderlichenfalls zwei Pfeile über dem Signal vorhanden.



Das Signal wird bei Dunkelheit nur beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.




  Signale an Zügen Zg
 

Die Signale kennzeichnen die Spitze und den Schluss der Züge und der auf die freie Strecke übergehenden Nebenfahrzeuge.


      
Signal Zg 1 -  Spitzensignal
Kennzeichnung der Spitze von Zügen und von auf die freie Strecke übergehenden Nebenfahrzeugen - ausgenommen bei der Fahrt auf falschem Gleis -


Tageszeichen
Kein besonderes Signal.

Nachtzeichen
a) Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dieses ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, drei weiße Lichter in Form eines »A« (Dreilicht-Spitzensignal).

b)
Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dieses nicht ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, zwei weiße Lichter in gleicher Höhe.

Bei nachgeschobenen Zügen sind die Signale auch an der Schiebelokomotive abzubringen.
Die Nachtzeichen der Signale sind auch bei Tage anzuwenden:
  a) bei Fahrten durch den Tunnel,
  b) bei Steuer- und Befehlswagen von Wendezügen.

Nebenfahrzeuge mit eigenem Antrieb, an denen wegen ihrer niedrigen Bauart das obere Licht des Signals »Zg 1a« nicht angebracht werden kann, führen das Signal »Zg 1b«.









      
Signal Zg 2 -  Falschfahrtsignal (gültig bis 5. März 1972)
Kennzeichnung der Zugspitze bei der Fahrt auf falschem Gleis.



Tageszeichen
Vorn am ersten Fahrzeug eine rote Scheibe mit weißem Rand.


Nachtzeichen
a) Die linke Laterne des Dreilicht-Spitzensignals ist rot geblendet.

b) Die linke Laterne des Spitzensignals ist rot geblendet.


Bei geschobenen Zügen wird das Tageszeichen nicht angewandt.
Bei Fahrten durch den Tunnel sind die Nachtzeichen auch bei Tage zu führen.



      
Signal Zg 3 -  Schlußsignal (gültig bis 6. Juli 1986)
Kennzeichnung des Zugschlusses.


Tageszeichen
a) Am letzten Fahrzeug in gleicher Höhe zwei viereckige, von vorn und von hinten sichtbare rot-weiße Scheiben oder das Nachtzeichen des Signals.

Nachtzeichen
Am letzten Fahrzeug in gleicher Höhe zwei von vorn sichtbare weiße, von hinten sichtbare rote Lichter.

b) Bei allen luftgebremsten Reisezügen und bei luftgebremsten Güterzügen bis zu 250 m Länge braucht das Tages- oder das Nachtzeichen nur von hinten sichtbar zu sein.

Bei nachgeschobenen Zügen trägt das letzte Fahrzeug vor der Schiebelokomotive das Schlußsignal, die Schiebelokomotive selbst - bei zweien die hintere - das vereinfachte Schlußsignal »Zg 4«. Laufen noch Wagen hinter einer mit dem Zug gekuppelten Schiebelokomotive, so trägt nur das letzte Fahrzeug das Schlußsignal.
Auf Strecken mit Tunneln sind die Nachtzeichen auch bei Tage zu führen, wenn es im AzFV bestimmt ist.




      
Signal Zg 4 -  Vereinfachtes Schlußsignal
(Nachtzeichen gültig bis 6. Juli 1986, Tageszeichen umbezeichnet in Zg 102)

Kennzeichnung des Zugschlusses.


Tageszeichen
Hinten am letzten Fahrzeug etwa in Höhe der Puffer eine runde rote Scheibe mit weißem Rand.

Nachtzeichen
Hinten am letzten Fahrzeug ein rotes Licht.
Das Signal führen Lokomotivzüge (auch einzeln fahrende Lokomotiven), eine Lokomotive am Schluss eines Zuges, ausgenutzte Lokomotivleerfahrten bis zu 50 Achsen, Arbeitszüge, Nebenfahrzeuge, wenn sie auf die freie Strecke übergehen, Übergabezüge auf Anordnung des Bundesbahn-Betriebsamts, Züge auf eingleisigen Nebenbahnstrecken, wenn es im AzFV zugelassen ist.
Auf Strecken mit Tunneln ist das Nachtzeichen auch bei Tage zu führen, wenn es im AzFV bestimmt ist.


  Signale an einzelnen Fahrzeugen Fz
 

Die Signale kennzeichnen
  a)  Rangierlokomotiven,
  b)  Fahrzeuge, deren Besetzung oder Ladung besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordert.


Signal Fz 1 -  Rangierlokomotvsignal
Kennzeichnung einer Lokomotive im Rangierdienst.


Tageszeichen
Kein besonderes Signal.

Nachtzeichen
Vorn und hinten ein weißes Licht, in der Regel in Höhe der Puffer. Statt des vorderen Lichtes kann auch das Spitzensignal »Zg 1a« geführt werden.

Es muss geführt werden, wenn Bahnübergänge ohne Blinklichter, ohne Schranken oder ohne Sicherung durch Posten befahren werden müssen und sich die Lokomotive an der Spitze befindet.




Signal Fz 2 -  Gelbe Flagge
Kennzeichnung besetzter Schlaf-, Speise-, Bahnpost- und Gefangenenwagen während des Stillagers.


Tageszeichen
An jeder Langseite des Wagens eine gelbe Flagge oder gelbe Tafel.

Nachtzeichen
Das Tageszeichen, außerdem der Wagen nach außen erkennbar im Innern beleuchtet.

Das Signal wird geführt, solange sich die Wagen nicht im Zug befinden.
Das Signal wird auch bei Reisezugwagen mit besetztem küchen- oder Postabteil und bei mannschaftswagen geführt.
Das Signal wird vom Personal angebracht.




Signal Fz 3 -  Pulverflagge
Kennzeichnung von Wagen mit sehr explosionsgefährlichen Gütern.


Tages- und Nachtzeichen
Über beide Stirnwänden oder an beiden Langseiten des Wagens je eine viereckige, schwarze Flagge oder schwarze Tafel mit weißem »P«.




Signal Fz 4 -  Giftflagge
Kennzeichnung von Behälterwagen mit sehr giftigen Gasen.


Tages- und Nachtzeichen
Über beide Stirnwänden oder an beiden Langseiten des Wagens je eine viereckige, weiße oder gelbe Flagge bzw. weiße oder gelbe Tafel mit schwarzem Totenkopf.

Leere Behälterwagen, die vorher mit sehr giftigen Gasen gefüllt waren, sind ebenfalls mit dem Signal gekennzeichnet.



  Läutesignale Lt
 

Durch die Läutesignale werden bestimmte Mitteilungen über den Zugverkehr gegeben.
Sie wurden durch die Änderungs-Verordnung vom 6. März 1972 [BGBl. I S. 450] gänzlich aufgehoben.

Die Läutesignale können mit besonderem Läutewerk oder am Klingelwerk des Streckenfernsprechers gegeben werden.
Wo die Signale »Lt 1« und »Lt 2« gegeben werden, ist im Bahnhofsbuch bestimmt.
Bei den aus mehreren Gruppen von Glockenschlägen bestehenden Signalen »Lt 2« und »Lt 3« muss zwischen den einzelnen Gruppen eine Pause von etwa 5 Sekunden liegen.
Wo die Signale »Lt 1« und »Lt 2« und das Gefahrsignal »Lt 3« am Klingelwerk des Streckenfernsprechers gegeben werden, bedeuten
  - ein Weckzeichen (einmal 10 Kurbelumdrehungen) = Signal »Lt 1«,
  - zwei Weckzeichen (zweimal 10 Kurbelumdrehungen) = Signal »Lt 2«,
  - sechs Weckzeichen (sechsmal 10 Kurbelurndrehungen) = Gefahrsignal »Lt 3«.


  Signal Lt 1 -  Ein Zug fährt in der Richtung von A nach B

Akustisches Signal
Einmal eine bestimmte Anzahl Glockenschläge.

Sind auf zweigleisiger Strecke die Signale »Lt 1« und »Lt 2« gleichzeitig von beidem Seiten gegeben worden und ist infolgedessen das Signal Lt I nicht deutlich hörbar, so ist es 20 Sekunden nach Beendigung des Signals »Lt 2« zu wiederholen.




  Signal Lt 2 -  Ein Zug fährt in der Richtung von B nach A

Akustisches Signal
Zweimal dieselbe Anzahl Glockenschläge wie bei Signal »Lt 1«.



  Signal Lt 3 -  Gefahrsignal

Akustisches Signal
Sechsmal dieselbe Anzahl Glockenschläge wie bei Signal »Lt 1«.

Wenn das Signal ertönt, sind alle Züge an- oder zurückzuhalten und die Schranken zu schließen.
Das Signal darf nicht gegeben werden, wenn die Gefahr durch das Anhalten der Züge vergrößert wird.
Die Zurücknahme des Gefahrsignals ist den Bahnhofs- und Streckenbediensteten fernmündlich mitzuteilen.



  Rottenwarnsignale Ro
 

Rottenwarnsignale geben dem im Gleis oder in dessen Nähe beschäftigten Personen Weisungen über ihr Verhalten bei Annäherung von Fahrzeugen.
Die Signale werden mit dem Mehrklangsignalhorn gegeben. Sie sind auch zu beachten, wenn sie nur in einer Tonlage gehört werden.


Signal Ro 1 -  Vorsicht ! - Im Nachbargleis nähern sich Fahrzeuge

Akustisches Signal
Mit dem Horn ein langer Ton als Mischklang aus zwei verschieden hohen Tönen.






Signal Ro 2 -  Arbeitsgleise räumen

Akustisches Signal
Mit dem Horn zwei lange Töne nacheinander in verschiedener Tonlage.



•   •   •   •   •
   •   •   •   •   •
Signal Ro 3 -  Arbeitsgleise schnellstens räumen

Akustisches Signal
Mit dem Horn mindestens fünfmal je zwei kurze Töne nacheinander in verschiedener Tonlage.




Signal Ro 4 -  Fahnenschild
Kennzeichnung der Gleisseite, nach der beim Ertönen der Rottenwarnsignale »Ro 2« und »Ro 3« die Arbeitsgleise zu räumen sind.


Tageszeichen
Ein weißes Fahnenschild mit schwarzem Rand.

Das Signal ist in der Nähe der Arbeitsrotte gleichlaufend zum Gleis aufgestellt.



 Nebensignale Ne
 



Signal Ne 1 -  Trapeztafel
Kennzeichnung der Stelle, wo bestimmte Züge vor einer Betriebsstelle zu halten haben.


Formsignal
Eine weiße Trapeztafel mit schwarzem Rand an einem schwarz und weiß schräg gestreiftem Pfahl.

Das Signal steht nur auf Nebenbahnen und zwar in der Regel rechts vom Gleis. Ausnahmen sind im AzFV bekanntgegeben.
Bei der DB ist die Trapeztafel vor Bahnhöfen aufgestellt, wenn Einfahrsignale fehlen. Bei den NE bestimmt der Oberste Betriebsleiter, wo die Trapeztafel aufzustellen ist.
Bei der DB bestimmt die Bundesbahndirektion - bei den NE
der Oberste Betriebsleiter -, wo bei ungünstigen Sichtverhältnissen das Signal bei Dunkelheit zu beleuchten ist.



            
Signal Ne 2 -  Vorsignaltafel
Kennzeichnung des Standortes eines Vorsignals.


Formsignal
Eine schwarzgeränderte, weiße Rechtecktafel mit zwei übereinanderstehenden schwarzen Winkeln, die sich mit der Spitze berühren.

Die Vorsignaltafel steht in der Regel unmittelbar vor einem ortsfesten Vorsignal. Vor einem Lichtvorsignal, das am Standort eines Lichthauptsignals steht, und vor einem Vorsignalzwiederholer wird sie nicht aufgestellt.
Bei einem über dem Gleis angebrachten Formvorsignal befindet sich die Vorsignaltafel über dem Signal.
Die Vorsignaltafel kann auch allein stehen, und zwar
  a) auf Nebenbahnen zur Ankündigung eines Hauptsignals,
  b) bei zeitweise eingleisigem Betrieb als Hinweis auf ein Vorsignal, das nicht unmittelbar rechts vom Gleis steht.

Ist der Abstand des Formvorsignals vom Hauptsignal kürzer als der Bremsweg der Strecke, so trägt die Vorsignaltafel auf dem oberen Rand ein auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand. Bei beschränktem Raum, kann es kurz vor der Vorsignaltafel stehen.



                        
Signal Ne 3 -  Vorsignaltafelbaken
Ein Vorsignal ist zu erwarten.


Formsignal
Mehrere aufeinander folgende viereckige, weiße Tafeln mit einem oder mehreren nach rechts ansteigenden schwarzen Streifen, deren Anzahl in der Fahrrichtung abnimmt.

Vorsignalbaken sind in der Regel hohe rechteckige Tafeln; bei beschränkten Raum sind niedrige quadratische Tafeln vorhanden.
Vorsignalbaken sind in der Regel nur auf Hauptbahnen vorhanden.
Es stehen in der Regel drei, in Ausnahmefällen bis zu fünf Baken unmittelbar rechts vom zugehörigen Gleis. Die in der Fahrrichtung letzte Bake steht 100 m vor dem Vorsignal; die anderen Baken stehen in je 75 m Abstand davor. Bei Sichtbehinderung können die Baken auch in anderen Abständen stehen.
Vorsignalbaken in Tunneln sind beleuchtet. Sie können durch besondere Lichtsignale rechts vom Gleis ergänzt sein, die quer zum Gleis leuchten.
Ausfahrvorsignale, Vorsignale, die an einem Hauptsignal stehen, Vorsignalwiederholer und Wärtervorsignale werden nicht durch Baken angekündigt.
Ist der Abstand eines Vorsignals vom Hauptsignal kürzer als der Bremsweg der Strecke, so trägt die erste Bake auf dem oberen Rand ein auf der Spitze stehendes, weißes Dreieck mit schrvarzem. Rand. Bei beschränktem Raum kann es vor der Bake stehen.


Fahrtrichtung =>
    
75 m
    
75 m
    
100 m





            
Signal Ne 4 -  Schachbrettafel
Das Hauptsignal steht nicht unmittelbar rechts neben oder über dem Gleis.


Formsignal
Eine viereckige, schachbrettartig schwarz und weiß gemusterte Tafel.

Das Signal ist in der Regel nur bei zeitweise eingleisigem Betrieb vorhanden.
Das Signal steht nur an durchgehenden Hauptgleisen ummittelbar rechts in Höhe des zugehörigen Hauptsignals.
Das Signal besteht in der Regel aus einer hohen rechteckigen Tafel, wo sie nicht aufgestellt werden kann, aus einer niedrigen quadratischen Tafel.
Wo Schachbrettafeln bei zeitweise eingleisigem Betrieb vorhanden sind, ist dies in der »La«, wo sie ständig vorhanden sind, im AzFV bekanntgegeben.





            
Signal Ne 5 -  Haltetafel
Kennzeichnung des Halteplatzes der Zugspitze bei planmäßig haltenden Zügen.


Formsignal
Eine hochstehende, weiße Rechteckscheibe mit schwarzem Rand und schwarzem »H« oder eine hochstehende, schwarze Rechteckscheibe mit weißem »H«.

Das Signal steht in der Regel rechts vom Gleis. Das Signal ist zu beleuchten, wenn es der Betrieb erfordert.
Wo das Halten der Züge am Bahnsteig nach der Zuglänge geregelt werden muss, kann das Signal durch eine Aufschrift, z.B. »Kurzzug«, oder durch die Aufschrift einer Achsenzahl ergänzt sein.

                   






Signal Ne 6 -  Haltepunkttafel
Ein Haltepunkt ist zu erwarten.


Formsignal
Eine schräg zum Gleis gestellte, waagerechte, weiße Tafel mit drei schwarzen Schrägstreifen.

Das Signal kündigt Haltepunkte oder Haltestellen an, die infolge der örtlichen Verhältnisse schwer zu erkennen sind.
Das Signal steht rechts vom Gleis
      auf Hauptbahnen im Bremswegabstand der Strecke,
      auf Nebenbahnen 150 m vor dem Bahnsteig.







Signal Ne 7 - Schneepflugtafel
a) Pflugschar heben.


Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand
zeigt senkrecht nach oben.

b) Pflugschar senken.

Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand
zeigt senkrecht nach unten.

Das Signal gilt nur für Schneepflüge mit beweglichen Pflugscharen.
Das Signal steht in der Regel rechts vom Gleis. Auf eingleisiger Strecke kann das Signal »Ne 7b» sich am Mast des Signals »Ne 7a« für die Gegenrichtung befinden.





Signal Ne 8 - Gefahranstrich
Kennzeichnung fester Gegenstände, die wegen zu geringen Abstandes vom Gleis Personen gefährden können.


Die Gegenstände sind durch einen weißen Anstrich gekennzeichnet.
Erstreckt sich der zu geringe Abstand vom Gleis auf eine größere Länge, so kann der Anstrich auf den Anfang, das Ende und geeignete Zwischenstellen beschränkt sein.



Signal Ne 9 - Merkpfahl (gültig bis 5. März 1972)
Kennzeichnung des Einschaltpunktes einer Blinklichtanlage mit Fernüberwachung.


Ein in waagerechter Teilung schwarz und weiß gestreifter Pfahl.

Das Signal steht am Einschaltpunkt einer Blinklichtanlage mit Fernüberwachung.





            
Signal Ne 10 - Blinklicht-Überwachungssignal
(aufgehoben am 6. März 1972, => Signal »Bü 0« und »Bü 1«)


a)  Das Straßensignal am Bahnübergang blinkt nicht.


Über einem schwarz und weiß schräg gestreiften Mastblech ein gelbes Licht. Das gelbe Licht kann bei den NE entfallen.

b)  Das Straßensignal am Bahnübergang blinkt
.

Wie Signal a), dazu über dem gelben Licht ein blinkendes weißes Licht (Betriebslicht). Das gelbe Licht kann bei den NE entfallen.

Die Signale stehen rechts vom Gleis in einem Bremswegabstand, der für das Anhalten von Zug- und Rangierfahrten vor dem Bahnübergang ausreicht.
Wenn sich nach Überfahren des Einschaltpunktes Signal »Ne 10a« nicht in Signal »Ne 10b« ändert, ist die technische Sicherung des Bahnübergangs ausgefallen. Der Zug hat vor dem Bahnübergang anzuhalten. Er darf erst dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn der Bahnübergang bewacht und die Wegbenutzer durch Achtung-Signal »Zp 1« gewarnt sind. Wenn das erste Fahrzeug die Straße überquert hat und das Zugpersonal wieder aufgenommen ist, ist der Übergang schnellstens zu räumen.
Ein Zug, der mit dem Triebfahrzeugführer allein besetzt ist, darf nach dem Anhalten den Bahnübergang vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit befahren.


Das Überwachungssignal kann wiederholt sein. Das Wiederholungssignal ist
durch ein rundes, weißes, Rückstrahlglas mit schwarzer Umrandung am Mastschild kenntlich.




Signal Ne 11 - Rautensignal
(aufgehoben am 6. März 1972, => Signal »Bü 2«)

Ein Blinklicht-Überwachungssignal ist zu erwarten.


Das Signal kennzeichnet den Einschaltpunkt einer Blinklichtanlage mit Blinklicht-Überwachungssignal.

Das Signal steht mindestens doppelt so viel Meter vor dem Blinklicht-Überwachungssignal, wie die zulässige Streckengeschwindigkeit in km/h beträgt.




                    
Signal Ne 12 - Neigungswechseltafel (gültig bis 5. März 1972)
Die Streckenneigung ändert sich.


Eine quadratische, weiße Tafel mit schwarzer Keilspitze, die nach oben, nach unten oder nach rechts zeigt. Wo die Keilspitze nach oben oder unten zeigt, ist unterhalb der Tafel ein rechteckiges Zusatzschild mit Angabe der Länge der Neigung vorhanden.

Das Signal bedeutet,
   a) wenn die Keilspitze nach oben zeigt, dass eine Steigung von 7 ‰ und mehr folgt,
   b) wenn die Keilspitze nach unten zeigt, dass ein Gefälle von 7 ‰ und mehr folgt,
   c) wenn die Keilspitze nach rechts zeigt, dass eine Horizontale oder eine schwächere Neigung als 7 ‰ folgt.
Das Zusatzschild gibt die Länge der Neigung an.

Das Signal befindet sich nur auf Hauptbahnen, und zwar
   a) auf zweigleisigen Strecken in jeder Richtung rechts vom Gleis,
   b) auf eingleisigen Strecken für beide Richtungen an einem gemeinsamen Signalträger.


Wenn an Abzweigstellen die Neigungen auf den abzweigenden Strecken verschieden lang sind, werden an der Neigungswechseltafel zwei Zusatzschilder angebracht. Sie geben durch die Pfeilspitze die zugehörige Fahrrichtung an.


  Signale an Bahnübergängen Bü
 

Die Signale an Bahnübergängen sind durch die Änderungs-Verordnung vom 6. März 1972 (BGBlatt I S. 450) als neu eingegliedert worden.
Die Überwachungssignale regeln alle Anweisungen vor, am und hinter einem bzw. mehrerer Bahnübergängen.
Die Signale »Bü 0« / »Bü 1« sowie »Bü 2« und »Bü 3« stehen vor Bahnübergängen mit Blinklichtern oder Lichtzeichen (mit oder ohne Bahnschranken), die Signale »Bü 4« und »Bü 5« stehen vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung.



Signal Bü 0 - Blinklicht-Überwachungssignal
(eingefügt am 06.03.1972, umgegliedert am 07.07.1986 in Signal »Bü 100«)

Halt vor Bahnübergängen ! - Weiterfahrt nach Sicherung.


Eine runde, gelbe Scheibe auf einem schwarzen Signalschirm mit gelber Umrahmung über ein schwarz-weiß, schräg gestreiften Mastschild.
Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.

Anstatt der Scheibe und der gelben Umrahmung kann das Signal auch zwei waagerecht angeordnete gelbe Lichter zeigen.




Signal Bü 1 - Blinklicht-Überwachungssignal
(eingefügt am 06.03.1972, umgegliedert am 07.07.1986 in Signal »Bü 101«)

Der Bahnübergang darf befahren werden.


Ein blinkendes, weißes Licht über einer runden, gelben Scheibe in einer gelben Umrahmung auf schwarzem Signalschirm über einem schwarz-weiß, schräg gestreiften Mastschild.
Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.

Anstatt des weißen Blinklichts über der Scheibe in der Umrahmung kann das Signal auch ein weißes Licht über zwei waagerecht angeordnete gelbe Lichter zeigen.

Diese Signale stehen bei den Eisenbahnen des Bundes in der Regel rechts im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem Bahnübergang.
Das Signal ist durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es aufgrund seines Standortes zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.
Bei den NE stehen die Signale in der Regel in einem für das Abbremsen ausreichenden Abstand rechts neben dem Gleis. Auf Anordnung des Obersten Betriebsleiters können sie auch links, sowie unmittelbar vor dem Bahnübergang aufgestellt sein.


Ist bei Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwachungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, so ist dies am Signal durch ein rückstrahlendes, auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand gekennzeichnet.


Ist das Überwachungssignal wiederholt, ist dies am Überwachungssignalwiederholer durch eine weißumrandete, schwarze, quadratische Tafel mit runder weißer Scheibe gekennzeichnet. Die Scheibe ist rückstrahlend.
Bei den Eisenbahnen des Bundes sind Scheibe und die Umrandung rückstrahlend.




            
Signal Bü 2 - Rautensignal
(eingefügt am 06.03.1972, umgegliedert am 07.07.1986 in Signal »Bü 102«)

Ein Überwachungssignal ist zu erwarten.


Das Signal kennzeichnet den Anfang der Einschaltstrecke von Blinklichternoder Lichtzeichen mit Überwachungssignal.

Das Signal steht mindestens doppelt soviel Meter vor dem Überwachungssignal, wie die dort zulässige Geschwindigkeit in km/h beträgt.
Das Signal ist durch eine Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standortes zwischen zwei Glesen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.
Die Rautentafel können bei Eisenbahnen des Bundes mit einem weißen, rückstrahlenden Rand versehen sein.


                        
Auf die Rautentafel können weitere Rautentafeln folgen, bei denen die Anzahl der Rauten in Fahrtrichtung abnimmt. Es stehen in der Regel drei weitere Rautentafeln vor dem Überwachungssignal. Die in Fahrtrichtung letzte Rautentafel steht im Abstand von 100 m vor dem Überwachungssignal, die anderen Rautentafeln stehen in je 75 m Abstand voneinander davor.


           
Ist bei Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwachungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, befindet sich am Signal »Bü 2« ein rückstrahlendes, auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand.
Bei beschränktem Raum kann das Dreieck vor dem Signal stehen.



Bahnübergang-Ankünde- und Kennzeichentafeln
Im Bereich der Einschaltstrecke können zusätzliche Bü-Ankündetafeln und Bü-Kennzeichentafeln aufgestellt sein.

a) Eine schwarzumrandete, gelbe, rückstrahlende Bü-Ankündetafel am Anfang der Einschaltstrecke weist auf de Lage des zugehörigen Bahnübergangs mit Blinklichtern oder Lichtzeichen hin.
Die Bü-Ankündetafel kann wiederholt sein.


b) Bei einer Ankündigung nach a) ist unmittelbar vor dem Bahnübergang mit Blinklichtern oder Lichtzeichen eine weiße, rückstrahlende Bü-Kennzeichentafel aufgestellt.


                    
c) Der Anfang einer gemeinsamen Einschaltstrecke für mehrere Bahnübergänge mit Blinklichtern oder Lichtzeichen wir über die Bü-Ankündetafel für den ersten zugehörigen Bahnübergang durch eine weiße, rückstrahlende Tafel mit der Aufschrift »Bü / Bü« angezeigt.
Innerhalb einer gemeinsamen Einschaltstrecke ist vor jedem zugehörigen Bahnübergang außer der Bü-Kennzeichentafel die Bü-Ankündetafel für den folgenden Bahnübergang aufgestellt.
Der letzte zugehörige Bahnübergang mit Blinklichtern oder Lichtzeichen ist nach b) gekennzeichnet.




Signal Bü 3 - Merktafel
(eingefügt am 06.03.1972, umgegliedert am 07.07.1986 in Signal »Bü 103«)

Ein Überwachungssignal ist zu erwarten.


Eine schwarz-weiß waagerecht gestreifte, rückstrahlende Tafel.

Das Signal kennzeichnet den Anfang einer Einschaltstrecke von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung. Zusätzlich können Bü-Ankündetafeln und Bü-Kennzeichentafeln aufgestellt sein.

Das Signal ist durch eine Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standortes zwischen zwei Glesen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.





            
Signal Bü 4 - Pfeiftafel (eingefügt am 6. März 1972)

Etwa 3 Sekunden lang pfeifen.


Eine weiße rechteckige Tafel mit schwarzem Rand und einem schwarzen »P« oder eine schwarze rechteckige Tafel mit einem weißen »P«.

Das Signal ist durch eine Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standortes zwischen zwei Glesen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.
Vor Bahnüberängen stehen in der Regel zwei Signale, vor Bahnüberängen von Fußwegen und von Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr steht nur ein Signal.
Das Signal kann ausnahmsweise vor anderen Stellen stehen, und zwar im Abstand von mindestens 200 m.
Das Signal ist durch eine Zuordnun
gstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standortes zwischen zwei Glesen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

Das Signal ist rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.


Wo Züge zwischen Pfeiftafel und dem Bahnübergang planmäßig halten, ist die Pfeiftafel hinter dem Halteplatz des Zuges wiederholt.

Über der vor dem Halteplatz stehenden Pfeiftafel ist dann eine rechteckige weiße Tafel mit zwei senkrechten schwarzen Streifen angebracht; diese Pfeiftafel gilt nur für Züge, die vor dem Bahnübergang nicht halten.




Signal Bü 5 - Läutetafel (eingefügt am 6. März 1972)

Es ist zu läuten.


Eine weiße, rechteckige Tafel mit schwarzem Rand und einem schwarzen »L«.

Das Signal kann vor Bahnübergängen ohne allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr stehen.
Von dem Signal ab ist zu läuten, bis die Spitze des Zuges den Bahnübergang überquert hat.

Das Signal ist durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standortes zwischen zwei Glesen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.
Über der vor dem Halteplatz stehenden Läutetafel ist dann eine rechteckige weiße Tafel mit zwei senkrechten schwarzen angebracht; diese Läutetafel gilt nur für Züge, die vor dem Bahnübergang nicht halten.




Künftig wegfallende bzw. entfallende Signale (seit Inkraftreten der ESO 1959)

Dieser Abschnitt enthält die von den Bestimmungen im Abschnitt »Die Signale« in Form und Bedeutung abweichenden oder dort nicht enthaltenden Signale, die mit Genehmigung des BMV während einer Übergangszeit verwendet werden dürfen.

Die Signale im Unterabschnitt »Von den Bestimmungen im Abschnitt "Die Signale" abweichende Signale« tragen die Bezeichnung des entsprechenden Signals und seine Nummer zuzüglich 100.


Hauptsignale (Hp)


   

Alle BD'en in Bayern und NE - aufgehoben am 7. Juli 1986
Signal Hp Ru  - 
Ruhesignal

Auf dem Gleis ruht der Zugverkehr.


Das Signal »Hp Ru« zeigt an, dass auf dem Gleis rangiert werden darf. Das Signal gibt jedoch keinen Fahrauftrag.


Tageszeichen
Der Signalflügel eines Ausfahrsignals zeigt senkrecht nach unten.

Nachtzeichen
Ein blaues Licht.

Das Signal kann nur an bestimmten Ausfahrsignalen gezeigt werden. Sie sind durch eine rotumrandete, weiße Tafel mit rotem »Ru« kenntlich.
Wo die Ruhestellung des Signals auch von hinten erkennbar sein soll, ist beim Nachtzeichen das blaue Licht von beiden Seiten sichtbar.



Alle BD'en und NE - aufgehoben am 8. November 1995
Hp 00 -
Zughalt und Rangierverbot (gültig bis 08.11.1995)
Das Signal (Haupt/Sperrsignal) entspricht den Signalen »Hp 0« und »Sh 0«.


Bei Aufhebung des Fahrverbots für Rabgierabteilungen erscheinen die Signalbilder »Hp 0« und »Sh 1«. Es gelten die Ausführungsbestimmungen für diese Signale.

Lichtsignal
Zwei rote Lichter waagerecht nebeneinander.



Vorsignale (Vr)

  

Alle BD'en und NE - aufgehoben am 7. Juli 1986
Signal Vr 101a/102a -
Fahrt oder Langsamfahrt erwarten


Tageszeichen
Eine runde, gelbe Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand liegt waagerecht.

Nachtzeichen
Zwei grüne Lichter nach rechts steigend.



  
Alle BD'en in Bayern und NE - aufgehoben am 7. Juli 1986
Signal Vr 101b/102b -
Fahrt oder Langsamfahrt erwarten


Tageszeichen
Die Scheibe des Vorsignals Vr 0 (ohne Zusatzflügel) ist so zusammengeklappt, dass ein nach rechts aufwärts zeigender Flügel erscheint.

Nachtzeichen
Zwei grüne Lichter nach rechts steigend.

Wenn das Leuchten der Laternen von hinten erkennbar sein soll, ist weißes Sternlicht sichtbar.



Alle BD'en - aufgehoben am 7. Juli 1986
Signal Vr 102 -
Langsamfahrt erwarten


Nachtzeichen
Zwei gelbe Lichter nach rechts steigend. Senkrecht unter dem oberen Licht, aber höher als das untere Licht, ein grünes Licht.

Wenn das Leuchten der Signallaternen von hinten erkennbar sein soll, ist für jede Laterne ein mattweißes Licht sichtbar.





Zusatzsignale (Zs)


BD Köln - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Zs V -
 Vorsichtsignal
Am Signal »Hp 0« oder am erloschenen Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren. Weiterfahrt auf Sicht.


Lichtsignal
Drei gelbe Lichter in Form eines »V«.

Das Vorsichtsignal gibt einem Zuge
   a) die Genehmigung, am Signal »Hp 0« am erloschenen Lichthauptsignal ohne Halt vorbeifahren,
   b) den Auftrag, bis zum nächsten Signal seine Fahrtgeschwindigkeit je nach den Sichtverhältnissen zwischen Schrittgeschwindigkeit
       und 30 km/h so zu regeln, dass er in jedem Fall vor einem Fahrthindernis zum Halten kommt.

Das Signal ersetztden Befehl »Ab« und den Vorsichtbefehl.




Langsamfahrsignale (Lf)

  
NE
Signal Lf 104 -
Geschwindigkeitstafel


Formsignal
Eine auf der Spitze stehende dreieckige, weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Geschwindigkeitszahl. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.

Die Geschwindigkeitstafel kennzeichnet ständige Langsamfahrstellen und zeigt an, dass in einer Entfernung, die zur Abbremsung auf die angezeigte Geschwindigkeit ausreicht und auf Hauptbahnen mindestens 300 m, auf Nebenbahnen mindestens 150 m beträgt, ein Gleisabschnitt folgt, auf dem die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf.
Die Geschwindigkeitstafel ist aufgestellt,

  • wo die zulässige Geschwindigkeit mindestens 30 % kleiner ist als vor der Tafel und ein sonstiger geeigneter Anhalt für den Triebfahrzeugführer fehlt,
  • wo an einem Vorsignal angezeigt werden soll, dass vom zugehörigen Hauptsignal ab bei Stellung »Hp 1« für den anschließenden Weichenbereich die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf,
  • wo auf Nebenbahnen die Geschwindigkeit vor Bahnübergängen ermäßigt werden muss Das Signal kann dann dort auch in Verbindung mit Läute- und Pfeiftafeln (»LP 1« bis »LP 4«) stehen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung muss erreicht sein, sobald die Zugspitze die Anfangtafel »Lf 5«, wo diese fehlt, den Bahnübergang erreicht hat. Sie ist beizubehalten, bis das erste Fahrzeug den Bahnübergang verlassen hat.

    Die Geschwindigkeitstafel steht in der Regel unmittelbar rechts vom Gleis. Ausnahmen sind in der SbV bekanntgegeben.



Schutzsignale (Sh)



alle BD'en und NE - aufgehoben am 7. Juli 1986
Signal Sh 4 -
Knallsignal

Sofort halten !


Das Signal wird angewandt, wenn Zug- und Rangierfahrten bei Gefahr angehalten werden sollen und ihre Verständigung auf andere Weise nicht möglich ist oder nicht genügend sicher erscheint. Bei NE wird das Signal nur dann angewandt, wenn es auf Anordnung des Obersten Betriebsleiters eingeführt ist.

Akustisches Signal
Nacheinander ertönen drei Knalle.

Das Signal wird durch Knallkapseln gegeben, die in der Regel auf dem rechten Schienenstrang in einem Abstand von mindestens je 30 m zu befestigen sind. Auf Bahnübergängen dürfen sie nicht ausgelegt werden. Von öffentlichen Verkehrswegen darf ein Mindestabstand von 20 m nur im äußersten Notfall unterschritten werden.

Als Haltauftrag gilt schon der Knall einer Kapsel.
Die Knallkapseln werden in einer Entfernung von 1000 m auf Hauptbahnen und 700 m, auf Nebenbahnen vor der Stelle ausgelegt, an der zu halten ist.

Mit Knallkapseln werden ausgerüstet - bei NE nur auf Anordnung des Obersten Betriebsleiters:
   a) mit je 6 Stück die Posten der Strecken- und Schrankenwärter, die bei der Arbeit auf der Strecke befindlichen Rottenführer und die Kleinwagenführer,
   b) mit je 12 Stück die Triebfahrzeuge, soweit sie nicht ausschließlich für den Dienst innerhalb der Bahnhöfe bestimmt sind,
   c) nach Bedarf mit je 6 Stück die Sicherungsposten.

Knallkapseln sind sprenggefährlich und dürfen nur in ihrer vorschriftsmäßigen Verpackung und nicht in der Nähe eines Heizkörpers aufbewahrt werden. Sie dürfen nicht mit nach Hause genommen werden und nicht in die Hände Unberufener fallen. Beim Umgang mit Knallkapseln sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.




Weichensignale (Wn)





BD'en in Bayern, Karlsruhe, Stuttgart und NE -
aufgehoben am 6. März 1972

Signal Wn 102 -
Gebogener Zweig

Das Signal bedeutet, dass die Weiche auf dem gebogenen Zweig, bei Innenbogenweichen auf den stärker gebogenen Zweig steht.


Von der Weichenspitze gesehen
Ein schwarzer Winkel auf weißem Grund zeigt die Richtung der Ablenkung an.

Vom Herzstück gesehen
Ein schwarzer Winkel auf weißem Grund zeigt die Richtungsänderung bei der Einmündung an.

Diese Signallaternen stehen an an einfachen Weichen.



BD'en in Bayern und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Wn 103 -
Gerade in der Hauptrichtung

Fahrt durch das gerade Gleis der Hauptrichtung.


Ein stehendes weißes Rechteck zwischen zwei schwarzen Streifen.

Diese Signallaternen stehen an ABW, EKW, DKW und DWW¹.
Die Hauptrichtung des Bahnhofs wird nach der Richtung der durchgehenden Hauptgleise bestimmt.



BD'en in Bayern und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Wn 104 -
Gerade in der Nebenrichtung

Fahrt durch das die Hauptrichtung durchkreuzende Gleis.


Ein um 45° gekipptes schwarzes Keuz auf weißem Grund.

Diese Signallaternen stehen an ABW, EKW, DKW und DWW¹.



BD'en in Bayern und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Wn 105 - Bogen von links nach links

Fahrt durch den linken Gleisbogen.


Ein schwarzer Winkel auf weißem Grund zeigt mit der Spitze nach links auf einen senkrechten schwarzen Streifen.

Diese Signallaternen stehen an ABW, EKW, DKW und DWW¹.



 
 Seitenansicht
BD'en in Bayern und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Wn 106 -
Bogen von rechts nach rechts

Fahrt durch den rechten Gleisbogen.


Ein schwarzer Winkel auf weißem Grund zeigt mit der Spitze nach rechts auf einen senkrechten schwarzen Streifen.

Diese Signallaternen stehen an ABW, EKW, DKW und DWW¹.

  ¹ ABW  Außenbogenweiche,  EKW  einfache Kreuzungsweiche,  DKW  Doppelkreuzungsweiche,  DWW  Dreiwegweiche



Signale für das Zugpersonal (Zp)




Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Zp 10 -
 Abfahr-Pfeifsignal

Akustisches Signal
Zwei mäßig lange Töne.

Das Signal wird angewandt, wo der Auftrag zur Abfahrt nicht durch Signal »Zp 9« gegeben wird.
Das Signal wird vom Zugführer an das Triebfalzrzeugfiersonal möglichst nahe bei dem führenden Fahrzeug gegeben. Gleichzeitig sind bei Tage eine Hand, bei Dunkelheit eine grüngeblendete Laterne hochzuhalten, bis der Abfahrauftrag aufgenommen ist. Das Signal darf bei Triebwagenzügen auch von einem angehängten Wagen aus mit einer Summer- oder Klingelanlage gegeben werden. Das Hochhalten der Hand oder der grüngeblendeten Laterne fällt dann weg.




            
Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal LP 1 -
 Pfeiftafel
Das Achtung-Signal »Zp 1« ist zu geben.


Formsignal
Eine weiße Tafel mit schwarzem »P« oder eine schwarze Tafel mit einem weißem »P«.

Vor Bahnübergängen ohne Blinklichter, Schranken, Drehkreuze und andere Abschlüsse, darf die Pfeiftafel allein nicht aufgestellt werden.
Die Pfeiftafel steht 200 m vor einem Gefahrpunkt.




Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal LP 2 -
 Läutetafel
Es ist zu läuten.


Formsignal
Eine weiße Tafel mit schwarzem »L«.

Die Läutetafel steht mindestens 100 m, höchstens 350 m vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung. Von der Tafel ab ist zu läuten, bis die Zugspitze den Bahnübergang überquert hat. Bei unsichtigem Wetter oder, wenn Personen oder Fahrzeuge sich dem Bahnübergang nähern, ist außerdem nach Bedarf zu pfeifen. Bei geschobenen Zügen ist sinngemäß von dem auf dem vordersten Fahrzeug befindlichen Betriebsbeamten zu läuten oder mit einem Signalhorn das Achtung-Signal zu geben.


            
Wo Züge zwischen der Läute- bzw. Pfeiftafel und dem Bahnübergang planmäßig halten, ist die Läute- bzw. Pfeiftafel hinter dem Halteplatz des Zuges wiederholt.

Über der vor dem Halteplatz stehenden Läute- bzw. Pfeiftafel ist dann ein Wiederholungszeichen in Form einer rechteckigen, weiße Tafel mit zwei senkrechten, schwarzen Strichen angebracht.

Die Läute- bzw. Pfeiftafel mit Wiederholungszeichen gilt nur für Züge, die vor dem Bahnübergang nicht halten. Die Signale sind rückstrahlend oder beleuchtet, wen es der Betrieb erfordert.




                        
Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal LP 3 -
 Läute- und Pfeiftafel
Es ist zu läuten und das Achtung-Signal »Zp 1« ist zu geben.


Formsignal
Eine weiße Tafel mit schwarzem »LP« oder zwei weiße Tafeln - eine mit einem schwarzem »L«, die andere mit einem schwarzem »P« - senkrecht übereinander.

Die Läute- und Pfeiftafel steht mindestens 100 m, höchstens 350 m vor einem Bahnübergang ohne technische Sicherung.

Von der Tafel ab ist zu läuten, bis die Zugspitze den Bahnübergang überquert hat, und etwa 3 Sekunden lang zu pfeifen. Etwa in der Mitte der Strecke von der Läute- und Pfeiftafel bis zum Bahnübergang ist nochmals etwa 3 Sekunden lang zu pfeifen. Bei Nebel, Schneegestöber und dgl. oder, wenn es notwendig erscheint, Straßenbenutzer zu warnen, ist das Achtung-Signal bei Annäherung an den Bahnübergang zu wiederholen.
Wenn Züge zwischen der Läute- und Pfeiftafel und dem Bahnübergang planmäßig halten müssen, wird eine zweite Tafel hinter dem Halteplatz des Zuges aufgestellt. Über der vor dem Halteplatz stehenden Tafel ist dann ein Wiederholungszeichen wie bei Signal »LP 2« vorhanden. Die Läute- und Pfeiftafel mit Wiederholungszeichen gilt nur für die vor dem Bahnübergang nicht haltenden Züge.




Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal LP 4 -
 Durchläutebeginntafel
Es ist bis zur Durchläuteendtafel »LP 5« zu läuten.


Formsignal
Zwei Läutetafeln »LP 2« senkrecht übereinander.

Die Durchläutebeginntafel steht mindestens 100 m, höchstens 350 m vor dem ersten von mehreren in kurzem Abstand einander folgenden Bahnübergängen ohne technische Sicherung.
Wenn innerhalb der Durchläutestrecke vor einem Bahnübergang eine Läute- und Pfeiftafel steht, ist auch nach Signal »LP 3« zu pfeifen.
Wenn Züge zwischen der Durchläutebeginntafel und einem Bahnübergang planmäßig halten müssen, wird hinter dem Halteplatz des Zuges eine zweite 'Tafel »LP 4« aufgestellt.




Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal LP 5 -
 Durchläuteendtafel
Das Läuten ist einzustellen.


Formsignal
Eine weiße Tafel mit durchgestrichemnem »L«.

Die Durchläuteendtafel bezeichnet die Stelle, von der ab ein durch die Durchläutebeginntafel »LP 4« angeordnetes Durchläuten einzustellen ist, sobald die Spitze des vordersten Fahrzeugs am Signal vorbeigefahren ist.




Signale an Zügen (Zg)






 
Alle BD'en und NE - aufgehoben am 7. Juli 1986
Signal Zg 3 -
 Schlußsignal
Kennzeichnung des Zugschlusses.



Tageszeichen
a)   Am letzten Fahrzeug in gleicher Höhe zwei viereckige, von vorn und von hinten sichtbare rot-weiße Scheiben oder das Nachtzeichen des Signals.


Nachtzeichen
Am letzten Fahrzeug in gleicher Höhe zwei von vorn sichtbare weiße, von hinten sichtbare rote Lichter.


b)   Bei allen luftgebremsten Reisezügen und bei luftgebremsten Güterzügen bis zu 250 m Länge braucht das Tages- oder das Nachtzeichen nur von hinten sichtbar zu sein.

Bei nachgeschobenen Zügen trägt das letzte Fahrzeug vor der Schiebelokomotive das Schlußsignal, die Schiebelokomotive selbst - bei zweien die hintere - das vereinfachte Schlu/3signal »Zg 4«. Laufen noch Wagen hinter einer mit dem Zug gekuppelten Schiebelokomotive, so trägt nur das letzte Fahrzeug das Schlußsignal.
Auf Strecken mit Tunneln sind die Nachtzeichen auch bei Tage zu führen, wenn es im AzFV bestimmt ist.



Die Signale »Zg 101« und »Zg 102« dürfen auf Bahnstrecken mit Bahnübergängen ohne Blinklichter und ohne Schranken nicht verwendet werden; auf den übrigen Bahnstrecken dürfen sie bis längstens 31. 8. 1961 geführt werden.

Auf Bahnen mit Bahnübergängen ohne technische Sicherung sind an Triebfahrzeugen oder Steuerwagen als Nachtzeichen streckenweise einheitlich entweder Signal »Zg 1a« bzw. Signal »Zg 2a« oder Signal »Zg 101« bzw. Signal »Zg 102« zu führen.


Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Zg 101 -
 Spitzensignal
Kennzeichnung der Spitze von Zügen und von auf die freie Strecke übergehenden Nebenfahrzeugen - ausgenommen bei der Fahrt auf falschem Gleis.


Tageszeichen
Kein besonderes Signal.

Nachtzeichen
Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dieses ein Triebfahrzeug oder ein Steuerwagen ist,
zwei weiße Lichter in gleicher Höhe.

Bei nachgeschobenen Zügen sind die Signale auch an der Schiebelokomotive abzubringen.
Die Nachtzeichen der Signale sind auch bei Tage anzuwenden,
a) bei Fahrten durch den Tunnel,
b) bei Steuer- und Befehlswagen von Wendezügen.




Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Zg 102 -
 Falschfahrtsignal
(ehem. Nachtzeichen Zg 4)

Kennzeichnung der Zugspitze bei der Fahrt auf dem falschem Gleis.


Tageszeichen
Kein besonderes Signal.

Nachtzeichen
Die linke Laterne des Spitzensignals »Zg 101« ist rot geblendet.

Bei Fahrten durch Tunnel ist das Signal auch bei Tage zu führen.




EB und NE - nicht aufgehoben
Signal Zg 102 -  Vereinfachtes Schlußsignal
(ehem. Tageszeichen Zg 4)

Kennzeichnung des Zugschlusses.


Tageszeichen
Hinten am letzten Fahrzeug etwa in Höhe der Puffer eine runde rote Scheibe mit weißem Rand.

Das Signal führen Lokomotivzüge (auch einzeln fahrende Lokomotiven), eine Lokomotive am Schluss eines Zuges, ausgenutzte Lokomotivleerfahrten bis zu 50 Achsen, Arbeitszüge, Nebenfahrzeuge, wenn sie auf die freie Strecke übergehen, Übergabezüge auf Anordnung des Bundesbahn-Betriebsamts, Züge auf eingleisigen Nebenbahnstrecken, wenn es im AzFV zugelassen ist.
Auf Strecken mit Tunneln ist das Nachtzeichen auch bei Tage zu führen, wenn es im AzFV bestimmt ist.




Signale an einzelnen Fahrzeugen (Fz)


Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Fz 3 -
 Pulverflagge
Kennzeichnung von Wagen mit sehr explosionsgefährlichen Gütern.


Tages- und Nachtzeichen
Über beide Stirnwänden oder an beiden Langseiten des Wagens je eine viereckige, schwarze Flagge oder schwarze Tafel mit weißem »P«.



Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Fz 4 -
 Giftflagge
Kennzeichnung von Behälterwagen mit sehr giftigen Gasen.


Tages- und Nachtzeichen
Über beide Stirnwänden oder an beiden Langseiten des Wagens je eine viereckige, weiße oder gelbe Flagge bzw. weiße oder gelbe Tafel mit schwarzem Totenkopf.

Leere Behälterwagen, die vorher mit sehr giftigen Gasen gefüllt waren, sind ebenfalls mit dem Signal gekennzeichnet.




  Läutesignale (Lt)


  Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Lt 1 -
 Ein Zug fährt in der Richtung von A nach B

Akustisches Signal
Einmal eine bestimmte Anzahl Glockenschläge.

Sind auf zweigleisiger Strecke die Signale »Lt 1« und »Lt 2« gleichzeitig von beidem Seiten gegeben worden und ist infolgedessen das Signal Lt I nicht deutlich hörbar, so ist es 20 Sekunden nach Beendigung des Signals »Lt 2« zu wiederholen.



  Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Lt 2 -
 Ein Zug fährt in der Richtung von B nach A

Akustisches Signal
Zweimal dieselbe Anzahl Glockenschläge wie bei Signal »Lt 1«.


  Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Lt 3 -
 Gefahrsignal

Akustisches Signal
Sechsmal dieselbe Anzahl Glockenschläge wie bei Signal »Lt 1«.

Wenn das Signal ertönt, sind alle Züge an- oder zurückzuhalten und die Schranken zu schließen.
Das Signal darf nicht gegeben werden, wenn die Gefahr durch das Anhalten der Züge vergrößert wird.
Die Zurücknahme des Gefahrsignals ist den Bahnhofs- und Streckenbediensteten fernmündlich mitzuteilen.



Nebensignale (Ne)


Signal Ne 8 - Gefahranstrich - nicht aufgehoben
Kennzeichnung fester Gegenstände, die wegen zu geringen Abstandes vom Gleis Personen gefährden können.

Die Gegenstände sind durch einen weißen Anstrich gekennzeichnet.
Erstreckt sich der zu geringe Abstand vom Gleis auf eine größere Länge, so kann der Anstrich auf den Anfang, das Ende und geeignete Zwischenstellen beschränkt sein.


Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Ne 9 - Merkpfahl (gültig bis 5. März 1972)
Kennzeichnung des Einschaltpunktes einer Blinklichtanlage mit Fernüberwachung.


Ein in waagerechter Teilung schwarz und weiß gestreifter Pfahl.

Das Signal steht am Einschaltpunkt einer Blinklichtanlage mit Fernüberwachung.




            
Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Ne 10 - Blinklicht-Überwachungssignal
(aufgehoben am 6. März 1972, => Signal »Bü 0« und »Bü 1«)


a)   Das Straßensignal am Bahnübergang blinkt nicht.


Über einem schwarz und weiß schräg gestreiften Mastblech ein gelbes Licht. Das gelbe Licht kann bei den NE entfallen.

b)   Das Straßensignal am Bahnübergang blinkt
.

Wie Signal a), dazu über dem gelben Licht ein blinkendes weißes Licht (Betriebslicht). Das gelbe Licht kann bei den NE entfallen.

Die Signale stehen rechts vom Gleis in einem Bremswegabstand, der für das Anhalten von Zug- und Rangierfahrten vor dem Bahnübergang ausreicht.
Wenn sich nach Überfahren des Einschaltpunktes Signal »Ne 10a« nicht in Signal »Ne 10b« ändert, ist die technische Sicherung des Bahnübergangs ausgefallen. Der Zug hat vor dem Bahnübergang anzuhalten. Er darf erst dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn der Bahnübergang bewacht und die Wegbenutzer durch Achtung-Signal »Zp 1« gewarnt sind. Wenn das erste Fahrzeug die Straße überquert hat und das Zugpersonal wieder aufgenommen ist, ist der Übergang schnellstens zu räumen.
Ein Zug, der mit dem Triebfahrzeugführer allein besetzt ist, darf nach dem Anhalten den Bahnübergang vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit befahren.


Das Überwachungssignal kann wiederholt sein. Das Wiederholungssignal ist
durch ein rundes, weißes, Rückstrahlglas mit schwarzer Umrandung am Mastschild kenntlich.




Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Ne 11 - Rautensignal

Ein Blinklicht-Überwachungssignal ist zu erwarten.


Das Signal kennzeichnet den Einschaltpunkt einer Blinklichtanlage mit Blinklicht-Überwachungssignal.

Das Signal steht mindestens doppelt so viel Meter vor dem Blinklicht-Überwachungssignal, wie die zulässige Streckengeschwindigkeit in km/h beträgt.




                    
Alle BD'en und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Ne 12 - Neigungswechseltafel
Die Streckenneigung ändert sich.


Eine quadratische, weiße Tafel mit schwarzer Keilspitze, die nach oben, nach unten oder nach rechts zeigt. Wo die Keilspitze nach oben oder unten zeigt, ist unterhalb der Tafel ein rechteckiges Zusatzschild mit Angabe der Länge der Neigung vorhanden.

Das Signal bedeutet,
  a) wenn die Keilspitze nach oben zeigt, dass eine Steigung von 7 ‰ und mehr folgt,
  b) wenn die Keilspitze nach unten zeigt, dass ein Gefälle von 7 ‰ und mehr folgt,
  c) wenn die Keilspitze nach rechts zeigt, dass eine Horizontale oder eine schwächere Neigung als 7 ‰ folgt.
Das Zusatzschild gibt die Länge der Neigung an.

Das Signal befindet sich nur auf Hauptbahnen, und zwar
  a) auf zweigleisigen Strecken in jeder Richtung rechts vom Gleis,
  b) auf eingleisigen Strecken für beide Richtungen an einem gemeinsamen Signalträger.


Wenn an Abzweigstellen die Neigungen auf den abzweigenden Strecken verschieden lang sind, werden an der Neigungswechseltafel zwei Zusatzschilder angebracht. Sie geben durch die Pfeilspitze die zugehörige Fahrrichtung an.


Alle BD'en in Bayern und NE - aufgehoben am 6. März 1972
Signal Ne 102 -
 Vorsignaltafel
Kennzeichnung des Standortes eines Vorsignals Vr 101/102.


Formsignal
Eine schwarzgeränderte, weiße Rechtecktafel mit zwei mit den Spitzen übereinander stehenden schwarzen Winkeln, die sich mit der Spitze berühren. In den Winkeln ist je ein schwarzer Punkt.



Signale für Bahnübergänge (Bü)

EB und NE - nicht aufgehoben
Signal Bü 100 -
Blinklicht-Überwachungssignal

Halt vor Bahnübergängen ! - Weiterfahrt nach Sicherung.


Eine runde, gelbe Scheibe auf einem schwarzen Signalschirm mit gelber Umrahmung über ein schwarz-weiß, schräg gestreiften Mastschild.
Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.

Anstatt der Scheibe und der gelben Umrahmung kann das Signal auch zwei waagerecht angeordnete gelbe Lichter zeigen.



EB und NE - nicht aufgehoben
Signal Bü 101 -
Blinklicht-Überwachungssignal

Der Bahnübergang darf befahren werden.


Ein blinkendes, weißes Licht über einer runden, gelben Scheibe in einer gelben Umrahmung auf schwarzem Signalschirm über einem schwarz-weiß, schräg gestreiften Mastschild.
Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.

Anstatt des weißen Blinklichts über der Scheibe in der Umrahmung kann das Signal auch ein weißes Licht über zwei waagerecht angeordnete gelbe Lichter zeigen.

Diese Signale stehen bei den Eisenbahnen des Bundes in der Regel rechts im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem Bahnübergang.
Das Signal ist durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es aufgrund seines Standortes zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.
Bei den NE stehen die Signale in der Regel in einem für das Abbremsen ausreichenden Abstand rechts neben dem Gleis. Auf Anordnung des Obersten Betriebsleiters können sie auch links, sowie unmittelbar vor dem Bahnübergang aufgestellt sein.


Ist bei Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwachungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, so ist dies am Signal durch ein rückstrahlendes, auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand gekennzeichnet.


Ist das Überwachungssignal wiederholt, ist dies am Überwachungssignalwiederholer durch eine weißumrandete, schwarze, quadratische Tafel mit runder weißer Scheibe gekennzeichnet. Die Scheibe ist rückstrahlend.
Bei den Eisenbahnen des Bundes sind Scheibe und die Umrandung rückstrahlend.



            
EB und NE - nicht aufgehoben
Signal Bü 102 - Rautensignal


Ein Überwachungssignal ist zu erwarten.


Das Signal kennzeichnet den Anfang der Einschaltstrecke von Blinklichternoder Lichtzeichen mit Überwachungssignal.

Das Signal steht mindestens doppelt soviel Meter vor dem Überwachungssignal, wie die dort zulässige Geschwindigkeit in km/h beträgt.
Das Signal ist durch eine Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standortes zwischen zwei Glesen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.
Die Rautentafel können bei Eisenbahnen des Bundes mit einem weißen, rückstrahlenden Rand versehen sein.


                        
Auf die Rautentafel können weitere Rautentafeln folgen, bei denen die Anzahl der Rauten in Fahrtrichtung abnimmt. Es stehen in der Regel drei weitere Rautentafeln vor dem Überwachungssignal. Die in Fahrtrichtung letzte Rautentafel steht im Abstand von 100 m vor dem Überwachungssignal, die anderen Rautentafeln stehen in je 75 m Abstand voneinander davor.


           
Ist bei Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwachungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, befindet sich am Signal »Bü 2« ein rückstrahlendes, auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand.
Bei beschränktem Raum kann das Dreieck vor dem Signal stehen.



EB und NE - nicht aufgehoben
Signal Bü 103 - Merktafel


Ein Überwachungssignal ist zu erwarten.


Eine schwarz-weiß waagerecht gestreifte, rückstrahlende Tafel.

Das Signal kennzeichnet den Anfang einer Einschaltstrecke von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung. Zusätzlich können Bü-Ankündetafeln und Bü-Kennzeichentafeln aufgestellt sein.

Das Signal ist durch eine Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standortes zwischen zwei Glesen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.




Änderungen seit Inkrafttreten

durch Änderungs-Verordnung vom 6. März 1972 [BGBl. I S. 450]

geändert

  • Signal Zs 1 - Ersatzsignal
  • Signal Sh 3 - Kreissignal
  • Signal Zp 1 - Achtungssignal
  • Signal Zp 9 - Abfahren
  • Signal El 6 - Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern
  • Signal Zg 1 - Spitzensignal
  • Signal Zg 4 - Vereinfachtes Schlußsignal
  • Signal Fz 1 - Rangierlokomotivsignal
  • Signal Ne 3 - Vorsignalbaken
     

eingefügt

  • Signal Bü 0 - Halt vor dem Bahnübergang !
  • Signal Bü 1 - Der Bahnübergang darf befahren werden
  • Signal Bü 2 - Rautentafel
  • Signal Bü 3 - Merktafel
  • Signal Bü 4 - Pfeiftafel
  • Signal Bü 5 - Läutetafel
  • Signal Zs 7 - Vorsichtssignal
  • Signal Zs 8a und 8b - Falschfahrt-Auftragssignal
     

aufgehoben

  • Signal Zp 10 - Abfahr-Pfeifsignal
  • Signal LP 1 - Pfeiftafel
  • Signal LP 2 - Läutetafel
  • Signal LP 3 - Läute- und Pfeiftafel
  • Signal LP 4 - Durchläutebeginntafel
  • Signal LP 5 - Durchläuteendetafel
  • Signal Lt 1 - Ein Zug fährt von A nach B
  • Signal Lt 2 - Ein Zug fährt von B nach A
  • Sihnal Lt 3 - Gefahrsignal
  • Signal Zg 2 - Falschfahrtsignal
  • Signal Fz 3 - Pulverflagge
  • Signal Fz 4 - Giftflagge
  • Signal Ne 9 - Merkpfahl
  • Signal Ne 10a und 10b - Blinklicht-Überwachungssignal
  • Signal Ne 11 - Rautentafel
  • Signal Ne 12 - Neigungswechseltafel
  • Signal Lf 104 - Geschwindigkeitstafel
  • Signal Wn 102 - Gebogener Zweig
  • Signal Wn 103 - Gerade in der Hauptrichtung
  • Signal Wn 104 - Gerade in der Nebenrichtung
  • Signal Wn 105 - Bogen von links nach links
  • Signal Wn 106 - Bogen von rechts nach rechts
  • Signal Zg 101 - Spitzensignal
  • Signal Zg 102 - Falschfahrtsignal
  • Signal Ne 102 - Vorsignaltafel
  • Signal Zs V - Vorsichtssignal

durch 2. Änderungs-VO vom 7. Juli 1986 [BGBl. I S. 1012]

geändert

  • Signal Fz 2 - Gelbe Fahne
     

eingefügt

  • Signal Lf 6 - Geschwindigkeits-Ankündesignal
  • Signal Lf 7 - Geschwindigkeitssignal
  • Signal Zg 2 - Schlußsignal
  • Signal Bü 0 - Halt vor dem Bahnübergang !
  • Signal Bü 1 - Der Bahnübergang darf befahren werden Signal
  • Bü 2 - Rautentafel
  • Signal Bü 3 - Merktafel
     

aufgehoben

  • Signal Zs 8b - Falschfahrt-Auftragssignal
  • Signal Sh 4 - Knallsignal
  • Signal Zg 3 - Schlußsignal
  • Signal Zg 4 Nachtzeichen - Vereinfachtes Schlußsignal
  • Signal Vr 101a/102a - Fahrt oder Langsamfahrt erwarten
  • Signal Vr 101b/102b - Fahrt oder Langsamfahrt erwarten
  • Signal Vr 102 - Langsamfahrt erwarten
  • Signal Hp Ru - Ruhesignal

umbezeichnet

  • Signal Zs 8a - Falschfahrt-Auftragssignal - nunmehr Signal Zs 8
     

umgegliedert

  • Signal Zg 4 Tageszeichen - Vereinfachtes Schlußsignal - als Signal Zg 102
  • Signal Bü 0 - Halt vor dem Bahnübergang! - als Signal Bü 100
  • Signal Bü 1 - Der Bahnübergang darf befahren werden - als Signal Bü 101
  • Signal Bü 2 - Rautentafel - als Signal Bü 102
  • Signal Bü 3 - Merktafel - als Signal Bü 103
  • Signal Ne 8 - Gefahranstrich

durch Artikel 6 Absatz 130 Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. Dezember 1993 [BGBl. I S. 2378, 2422]

geändert

  • Begriff »Alle BD'en« in »EB«

durch dritte Änderungs-VO vom 8. November 1995 [BGBl. I S. 1509]

geändert

  • Signal Hp 0 - Halt
     

eingefügt

  • Unanwendbarkeitsklausel zu den Signalen »Hf 0«, »Hl 13« und »Sv 4«
     

aufgehoben

  • Signal Hp 00 - Zughalt und Rangierhalt
     

durch Artikel 6 zweites Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2002 [BGBl. I S. 2191, 2197]

  • Absätze 1, 3, 4, 5, 47 und 48 geändert


Signale
 
Quellenangaben